Hilfeangebote für von sexualisierter Gewalt Betroffene
Caritas hilft Betroffenen von Leid und Unrecht
Menschen, die in Gliederungen und Mitgliedsorganisationen der Caritas in Deutschland als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erfahren haben, bekommen Hilfe und Anerkennung. Alle Betroffenen können einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellen. Zahlungspflichtig ist dabei der jeweilige Rechtsträger, bei dem der Missbrauchsfall aufgetreten ist. Der DCV übernimmt in dem Prozess die Auszahlung der Anerkennungsleistungen und in der Regel die Koordination des Verfahrens. Wie genau das Verfahren abläuft und alle wichtigen Informationen dazu finden Sie im Verfahren der Caritas zur Anerkennung des Leids.
Hotlines und Hilfsangebote in der Krise
- Bundeshilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": kostenlos unter: 08000 116 016 (rund um die Uhr, täglich), Online-Beratung: www.hilfetelefon.de
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter der Nummer: 0800 2255 530 gibt es Beratung für Betroffene, für Fachkräfte, für besorgte Menschen aus dem sozialen Umfeld und für Kinder und Jugendliche. Die bundesweite Beratung ist kostenfrei und anonym. Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr Wenn Sie lieber schreiben als sprechen, bekommen Sie hier auch eine Online Beratung:
https://www.hilfe-telefon-missbrauch.online/ - Beratungsstellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen: www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html
- Hilfe-Telefon Berta: Unter der Nummer 0800 3050 750 bieten erfahrene Psychologinnen und Pädagoginnen telefonische Beratung für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt. Dienstag 16 bis 20 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr Link: https://nina-info.de/berta
- Bundesbeauftragte für Missbrauch: ubskm.de - Website der Missbrauchsbeauftragten: beauftragte-missbrauch.de
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111 (kostenfrei von Handy und Festnetz, Mo-Sa 14-20)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.kindergesundheit-info.de/coronavirus-elterninformationen
- Nationales Zentrum frühe Hilfen: https://www.elternsein.info/beratung-anonym/anonym-kostenlos/corona-zeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern/
- Muslimisches Seelsorgetelefon 24 Stunden unter: 030 4435 09821, dienstags auch auf Türkisch
- Ökumenisches Corona-Seelsorgetelefon von 8 bis 24 Uhr unter: 030 403 665 885
Gegen sexuelle Gewalt: Datenbank zeigt Hilfen gegen sexuelle Gewalt in Ihrer Region
Wichtig ist, die passende Therapie oder Beratung für sich zu finden.
Hilfeportal Sexueller Missbrauch: www.hilfeportal-missbrauch.de/nc/adressen/hilfe-in-ihrer-naehe/kartensuche.html
Stiftung Anerkennung und Hilfe
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe war ein zeitlich befristetes Hilfesystem für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Informationen zur Arbeit und Beendigung der Arbeit der Stiftung, zur wissenschaftlichen Aufarbeitung und weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/stiftung-anerkennung-und-hilfe.html
In wenigen Schritten zur benötigten Hilfe
Wurden Sie von einer anderen Person durch Schläge, Tritte, Würgen oder auf andere Art und Weise verletzt? Hat jemand bei Ihnen in sexueller Hinsicht eine Grenze überschritten? Beleidigt Sie jemand, schreit Sie an, droht Ihnen oder macht Sie bei anderen schlecht?
Diese Internetseite soll Ihnen dabei helfen, Einrichtungen in Ihrer Nähe zu finden, die sich darauf spezialisiert haben Ihnen zu helfen, wenn Sie von Sexual- oder Gewaltdelikten betroffen sind. Vor Ort arbeiten Menschen, die Sie unterstützen, Ihnen weiterhelfen und mit denen Sie über das, was passiert ist, reden können. Brauche ich eigentlich Hilfe? Reden Sie darüber, auch wenn es Ihnen verboten wurde! Reden Sie mit jemandem, dem Sie vertrauen. Holen Sie sich Hilfe!
Zur Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten: www.odabs.org
Schadensersatz und Entschädigung - Informationen auf der Website UBSKM
Betroffene sexueller Gewalt können sozialrechtliche Ansprüche gegen den Staat sowie zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter oder die Täterin geltend machen. Sollten diese Ansprüche nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sein, kommen für Betroffene auch Leistungen aus dem sogenannten Ergänzenden Hilfesystem (EHS) in Betracht. Betroffene können von unterschiedlichen staatlichen Trägern Entschädigung verlangen. Opferentschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) - Opferentschädigungsgesetz (OEG) und dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch- Soziale Entschädigung (SGB XIV). Betroffene, die aufgrund von sexuellem Kindesmissbrauch unter einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden, können gegen den Staat einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht - Opferentschädigungsgesetz (OEG) und dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung (SGB XIV) geltend machen. Zu den Leistungen, die beansprucht werden können, zählen zum Beispiel Schnelle Hilfe in einer Traumaambulanz, Heil- und Krankenbehandlungen, Rentenleistungen, Fürsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen. Sach- und Vermögensschäden werden nach dem SER nicht erstattet. Auch ein Schmerzensgeld wird nach dem SER nicht gezahlt. Leistungen nach dem SER werden nur auf Antrag gewährt. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Leistungen werden rückwirkend ab dem Schädigungstag gewährt, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird. Bei späterer Antragstellung werden Leistungen ab dem Antragsmonat bewilligt. Es empfiehlt sich daher, den Antrag schnell zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des UBSKM: https://beauftragter-missbrauch.de/themen/recht/schadensersatz-und-entschaedigung
Auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/wissenswertes/finanzielle-hilfen
Auf der Website des Bundesarbeitsministeriums: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Opferentschaedigungsrecht/opferentschaedigungsrecht.html
Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) mit dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen.
Wer als Kind oder Minderjährige_r sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren. Die Krankenkasse bewilligt keine weiteren Stunden Psychotherapie? Der Fonds kann die Kosten für die Fortführung Ihrer Psychotherapie bewilligen. Sie brauchen Physiotherapie, können sich die Zuzahlungen aber nicht leisten? Das EHS kann Ihren Eigenanteil übernehmen. Auch andere Kosten können übernommen werden. Die Entscheidung, einen Antrag beim Ergänzenden Hilfesystem zu stellen, kann mit vielen Gefühlen, Erinnerungen und Belastungen verbunden sein. Sie haben die Möglichkeit, sich dabei von einer spezialisierten Beratungsstelle unterstützen zu lassen. Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich. https://www.fonds-missbrauch.de/