Neben einer gründlichen Aufarbeitung will die Caritas Menschen heute und künftig
- vor Übergriffen schützen
- verlässliche Präventionsmaßnahmen und Interventionskonzepte festigen
- dafür sorgen, dass Straftaten aufgedeckt und konsequent verfolgt werden
- alle Formen von Gewalt und Grenzübertritten geahndet werden.
In dieser Rubrik finden Sie Fragen und Antworten, wie die Caritas mit der Thematik umgeht sowie Hinweise zu Studien und Forschungsprojekten zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.
Fragen und Antworten
Was ist die Haltung der Caritas zu sexualisierter Gewalt?
Wir unterstützen betroffene Personen und erkennen das Unrecht an, das sie erfahren haben. Wir stehen für die konsequente Aufklärung und Ahndung zurückliegender Taten. Wir setzen umfassende Präventionsmaßnahmen auf allen Ebenen von Kirche und Caritas um.
Welche Regeln gibt es bei der Caritas und seit wann?
Prävention und Intervention regelt die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) seit dem Jahr 2010 in zwei separaten Werken, die turnusgemäß überarbeitet werden. Die DBK hat die Regelwerke im November 2019 als verbindlich geltende „Ordnungen“ in Kraft gesetzt.
Dabei wurden die Erkenntnisse aus der sogenannten Missbrauchsstudie von 2018 einbezogen. Diese hatte das erschütternde Ausmaß, das Versagen und die Vertuschung in kirchlichen Strukturen deutlich offengelegt. Sichtbar wurde auch, dass klare, transparente und verbindliche Regelungen notwendig sind und es unerlässlich ist, die Anliegen von Betroffenen besser zu berücksichtigen.
2019 verfügte die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes, ein „gleichwertiges“ Regelwerk zur Intervention zu schaffen, das den Standards und der Verbindlichkeit der DBK entspricht. Die daraufhin erarbeiteten Leitlinien wurden am 8. Juli 2020 beschlossen und am 26. Februar 2021 vom Verband der Diözesen Deutschlands anerkannt.
Welche Schritte ist die Caritas seit 2010 gegangen?
Die Caritas beteiligte sich im Jahr 2013 an der Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ der Bundesregierung und hat in diesem Rahmen geprüft, wie die eigenen Empfehlungen aus dem Jahr 2010 vor Ort umgesetzt wurden.
Kein Raum für Missbrauch – eine Kampagne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt wurde am 10. Januar 2013 offiziell eröffnet. Die Kampagne sollte die Gesellschaft für das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sensibilisieren und zum offenen Diskurs anregen. Als Ziel wurde benannt, „dass Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, Missbrauch keinen Raum geben und sie dort kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe brauchen. Das kann gelingen, indem Einrichtungen und Organisationen wie Schulen, Kitas, Heime, Sportvereine, Kliniken und Kirchengemeinden Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt entwickeln und umsetzen“.
Im Vorfeld der Kampagne hat der Deutsche Caritasverband (DCV) den Diözesan-Caritasverbänden und den Fachverbänden empfohlen, sich an der vom damals Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, initiierten Kampagne zu beteiligen und die angeschlossenen Caritasverbände sowie Träger von Diensten und Einrichtungen zur Mitwirkung aufzurufen.
Am 21. November 2012 unterzeichnete der DCV mit dem Unabhängigen Beauftragten eine Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“. Damit hat die Caritas ihre Verantwortung benannt, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in den eigenen Institutionen und Angeboten zu schützen. Zusammen mit anderen Verbänden war der DCV an der Erarbeitung der Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" beteiligt.
Die Diözesan-Caritasverbände setzten nach und nach Präventionsbeauftragte beziehungsweise Verantwortliche ein. Diese haben die Aufgabe, Dienste und Einrichtungen bei der Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten zu unterstützten und flächendeckend Schulungen organisiert beziehungsweise Rahmenbedingungen für deren Durchführung geschaffen. Schulungen werden für alle Arbeitsfelder von der Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe bis zur Altenhilfe und zum Gesundheitsbereich sowie für alle Hierarchieebenen angeboten.
Was beschreiben die Caritas-Leitlinien gegen sexuellen Missbrauch?
Die Leitlinien des DCV beschreiben die Aufgaben der Diözesan-Caritasverbände sowie die Verantwortung und das Vorgehen bei Wahrnehmung, Aufklärung und Unterbindung von sexualisierter Gewalt durch Beschäftigte und Ehrenamtliche der caritativen Rechtsträger. Zudem weiten sie den Blick auf andere Gewaltformen wie strukturelle Gewalt, psychische und physische Gewalt sowie Gewalt über digitale oder andere Medien. Die Leitlinien des DCV orientieren sich in ihrer Formulierung und ihren Abläufen an den Gegebenheiten der Caritas beziehungsweise eingetragener Vereine.
Wozu gibt es Regelwerke zum Schutz vor sexualisierter Gewalt?
Die Caritas-Träger haben Umsetzungskonzepte zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung auf der Grundlage der genannten Regelwerke zu präzisieren und in einem institutionellen Schutzkonzept zu beschreiben.
Alle Bausteine eines Schutzkonzeptes sind zielgruppengerecht und lebensweltorientiert von den Trägern, Einrichtungen und Diensten der Caritas zu gestalten. Dazu gehören:
- Risikoanalyse
- Personalauswahl und -entwicklung
- Verhaltenskodex
- Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen
- Vorgehensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall
Wie wird bei der Caritas mit Hinweisen zu sexuellem Missbrauch umgegangen?
Insbesondere die internen Ansprechpersonen, die externen Ansprechpersonen oder die vom Leitungsorgan benannte Person nehmen Hinweise auf sexualisierte Gewalt entgegen. Allen Hinweisen, Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten muss unbedingt und unverzüglich nachgegangen werden.
Alle Beschäftigten sind verpflichtet – unabhängig von Plausibilitätsabwägungen – unverzüglich mindestens eine der oben genannten Personen über einen Verdacht sexualisierter Gewalt, der ihnen im dienstlichen Kontext zur Kenntnis gelangt ist, zu informieren. Dasselbe gilt, wenn sie über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, das Ergebnis eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder über eine erfolgte Verurteilung im dienstlichen Kontext Kenntnis erlangen.
Anonyme Hinweise sind dann zu beachten, wenn nachprüfbare Hinweise vorgebracht werden, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte enthalten.
Die Ansprechpersonen beziehungsweise andere Verantwortliche informieren die vom Leitungsorgan benannte Person des Trägers, bei dem die beschuldigte Person tätig ist, unverzüglich über den Verdacht. Für den Fall, dass die beschuldigte Person nicht bei dem Träger beschäftigt ist, bei dem sie tätig ist, informiert die vom Leitungsorgan benannte Person den zuständigen Dienstgeber, bei dem die beschuldigte Person beschäftigt ist. Der Dienstgeber der beschuldigten Person hat unter Wahrung der Sorgfaltspflichten dafür Sorge zu tragen, dass andere, die für die beschuldigte Person eine besondere Verantwortung tragen, sowohl über den Verdacht sexualisierter Gewalt im Sinne dieser Leitlinien als auch über die Einleitung oder das Ergebnis eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder über eine erfolgte Verurteilung informiert werden.
Welche Aufgaben und Verantwortung haben die Träger der Caritas?
Die Träger der Dienste und Einrichtungen haben die Organisationsverantwortung für den Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie für den Umgang mit bekanntgewordenen Fällen. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Vorgehen und die Maßnahmen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im institutionellen Schutzkonzept festgelegt und in den Diensten und Einrichtungen entsprechend veröffentlicht und umgesetzt werden.
Dieses Vorgehen beschreibt insbesondere die einzelnen Interventionsschritte, Verantwortlichkeiten und Wege zur Bearbeitung des Verdachts. Im Falle einer Straftat sind durch den Träger unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
Welche Ansprechpersonen gibt es?
Der Träger beauftragt – je nach Größe und Struktur – mindestens eine interne Ansprechperson aus dem Kreis der Beschäftigten. Bei mehreren Personen empfiehlt es sich, nicht nur Vertreter:innen eines Geschlechts als interne Ansprechperson zu benennen. Sie haben vor allem Lotsenfunktion. Sie kennen das Vorgehen und vermitteln gemäß dem institutionellen Schutzkonzept an die zuständigen Stellen.
Interne Ansprechpersonen
Die internen Ansprechpersonen müssen vom Träger allen Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie deren gesetzlichen Vertreter:innen bekanntgemacht werden. Außerdem allen Beschäftigten und Ehrenamtlichen.
Externe Ansprechpersonen
Darüber hinaus benennt, beziehungsweise beauftragt der Diözesan- Caritasverband fachlich qualifizierte und persönlich geeignete Personen als externe Ansprechpersonen. Sie dürfen dabei nicht in einem weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis zu einem Träger von Diensten und Einrichtungen stehen.
Die Benennung / Beauftragung erfolgt für maximal fünf Jahre und kann einmal wiederholt werden. Es sollen mindestens zwei Personen, nicht nur Vertreter:innen eines Geschlechts, benannt werden. Auch für die externen Ansprechpersonen gilt, dass sie der Träger in den Diensten bekannt macht.
Maßnahmen der Caritas gegen sexuellen Missbrauch
2010
> Erstmals Empfehlungen zu Intervention, Prävention und Aufarbeitung.
2012
> Empfehlung zur Beteiligung an der Kampagne des Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs.
> Deutscher Caritasverband unterzeichnet gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten eine Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“.
2011 bis 2014
> Forschungsarbeit des Bundesverband CaritasKinder- und Jugendhilfe e. V.(BVkE) in Zusammenarbeit mit dem IKJ (Institut für Kinder und Jugendhilfe) in Mainz zu sexueller Gewalt in der Erziehungshilfe.
2013
> Deutscher Caritasverband beteiligt sich an der bundesweiten Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“.
2016
> Der Deutsche Caritasverband unterzeichnet die Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zur Stärkung spezifischer Maßnahmen des Kinderschutzes in der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe.
> Der Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) stellt eine Studie vor, die sich mit der Missbrauchs-, Gewalt- und Leiderfahrung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in den Anfangsjahren der Bundesrepublik in katholischen Einrichtungen auseinandersetzt.
2018
> Missbrauchsstudie Deutsche Bischofskonferenz.
2019
> Beschluss des Deutschen Caritasverbandes für ein Regelwerk zur Intervention in Anlehnung an Standards und Verbindlichkeit der Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz.
2020
> Deutscher Caritasverband beschließt Leitlinien zum Umgang mit Gewalt und sexuellem Missbrauch.
2023
> Studie mit Rentenversicherung Bund, Diakonie und Deutschem Roten Kreuz zu Verschickungskindern.
> Der Deutsche Caritasverband tritt dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexuellem Missbrauch bei.
> Aktualisierung der Leitlinien zum Umgang mit Gewalt und sexuellem Missbrauch.
Studie zur Heimkinderzeit der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie
Am 23.6.2016 stellte der Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) eine Studie vor, die sich mit der Situation auseinandersetzt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung in den Anfangsjahren der Bundesrepublik in katholischen Einrichtungen Gewalt, Missbrauch und Leid erfahren haben.
Die Studie "Heimkinderzeit. Eine Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der katholischen Behindertenhilfe in Westdeutschland (1949 - 1975)" wurde im Auftrag des CBP vom Institut für Angewandte Forschung, Entwicklung und Weiterbildung (IAF) in Freiburg durchgeführt. Mitfinanziert und mitgetragen wird sie von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), dem Deutschen Caritasverband (DCV), der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) und der Veronika-Stiftung.
Deutscher Caritasverband betreibt aktive Aufarbeitung
Mit der Studie bekennt sich der Deutsche Caritasverband mit seinem Fachverband CBP zu seiner eigenen Geschichte und zeigt ein hohes Interesse an einer selbstkritischen und aktiven Aufarbeitung. Diese ist notwendig, um die Arbeit der heutigen Behindertenhilfe und Psychiatrie glaubwürdig an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention zu orientieren und im Einklang mit dem christlichen Menschenbild umzusetzen.
Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen in dieser Zeit massiven Gewalterfahrungen in den Heimen ausgesetzt waren. Die Ursachen dafür waren vielfältig. Sie finden sich in der Überforderung der Ordensschwestern und Ordensbrüder, die die Hauptlast der Arbeit in den Heimen trugen, in der fehlenden Fachlichkeit der damaligen Zeit, in Gewalt fördernden Strukturen, in der geringen staatlichen Unterstützung der Heime und auch im Fehlverhalten einzelner Verantwortlicher.
In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten nach Schätzungen 30.000 bis 50.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen in katholischen Heimen. Als potenzielle Teilnehmer an der Studie wurden im Kontakt mit den Einrichtungen 2.641 Personen identifiziert. Rund 80 Prozent konnten aufgrund eines erhöhten Hilfebedarfs bzw. kognitiver Einschränkungen nicht befragt werden. Befragt wurden 339 Personen, die heute im Durchschnitt 72 Jahre alt sind.
Die Studie wurde im Lambertus-Verlag veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fachverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP)
Forschungsprojekt sexualisierte Gewalt in der Erziehungshilfe
Von 2011 bis 2014 hat der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) in Zusammenarbeit mit dem IKJ in Mainz zu sexueller Gewalt in der Erziehungshilfe geforscht, in einem von der Stiftung Glücksspirale geförderten Präventionsprojekt.
Um Kinder und Jugendliche nachhaltig gegen (sexualisierte) Gewalt in Institutionen zu schützen, müssen Schwächen und Fehler der Vergangenheit analysiert und eine intensive Präventions- und Aufklärungsarbeit mit systematisierten Handlungsempfehlungen durchgeführt werden.
In einem Handbuch werden zentrale Ergebnisse dieses Projekts dargestellt - insbesondere eine praxiserprobte Checkliste, die Einrichtungen und Diensten der Erziehungshilfe als Grundlage zur eigenen Risikoanalyse dienen kann. Darüber hinaus wird der Themenbereich sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter/-innen in Erziehungshilfeeinrichtungen in Form von Fachbeiträgen namhafter Autoren/-innen tiefergehend beleuchtet. Im Serviceteil am Ende sind neben einer umfangreichen Liste mit themenspezifischer Fachliteratur Adressen von Fachstellen sowie Fortbildungsangebote zu diesem Themengebiet aufgeführt, die Praktikern aus dem Bereich der Erziehungshilfe wichtige Hinweise und Tipps zur Orientierung in der eigenen Arbeit geben können.
Die Studie wurde im Lambertus-Verlag veröffentlicht. Weitere Informationen und Bestellung der Studie.
Deutsche Rentenversicherung Bund, Caritas, Diakonie und Deutsches Rotes Kreuz beauftragen Studie zur Geschichte der Kinderkuren
Am 31.03.2023 haben DRV Bund, Caritas, Diakonie und DRK bekannt gemacht, dass sie die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen in der bundesdeutschen Nachkriegszeit wissenschaftlich aufarbeiten lassen: Dafür haben sie sich auf ein Forschungsvorhaben verständigt. Mit der Durchführung beauftragt wurde ein Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. Alexander Nützenadel, Sozial- und Wirtschaftshistoriker an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Vorhaben ist auf zwei Jahre angelegt. Erste Ergebnisse sollen bis Ende 2024 vorliegen und im Jahr 2025 veröffentlicht werden.
Im Mittelpunkt der Forschungen steht die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung des bundesdeutschen Kinderkurwesens zwischen 1945 und 1989. Bei den zu untersuchenden Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen handelt es sich um ein weit verbreitetes Angebot in der deutschen Nachkriegszeit. Die Kuren sollten den gesundheitlichen Zustand von Kindern und Jugendlichen durch eine ausreichende Ernährung und den Aufenthalt in einer Region mit guter Luftqualität verbessern. In den letzten Jahren wurden vermehrt Berichte von Menschen veröffentlicht, die während der Kuraufenthalte belastende Erfahrungen machten und die auf Missstände in Heimeinrichtungen hinwiesen.
Dabei soll das Ausmaß und Formen von Fehlverhalten und Missständen in den Heimeinrichtungen aufgezeigt werden. Zu den zu untersuchenden Akteurinnen und Akteuren zählen das Heimpersonal, Aufsichtsbehörden und die Träger der Einrichtungen sowie Krankenkassen und die Rentenversicherung. Die Erfahrungen der betroffenen ehemaligen Kinder und Jugendlichen werden durch Zeitzeugenberichte und qualitative Interviews eingebunden. Es ist der Rentenversicherung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege - Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz - ein wichtiges Anliegen, ihre Rolle in diesem Zusammenhang unabhängig untersuchen zu lassen und damit ihrer Verantwortung als institutionelle Akteure nachzukommen.
Weitere Informationen über die Studie zur Geschichte der Kinderkuren.
Forschung und Aufarbeitung in Verbindung mit der Deutschen Bischofskonferenz
Seit dem Jahr 2010 initiiert die Deutsche Bischofskonferenz verschiedene Forschungs- und Aufarbeitungsprojekte zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche, die von unabhängigen Experten durchgeführt wurden.
Im Juni 2020 unterzeichnete der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“.
Eine Liste der Aufarbeitungsprojekte, einen Überblick zur Aufarbeitung in den deutschen (Erz-)Bistümern sowie die gemeinsame Erklärung und dessen Umsetzung dokumentiert die Webseite der Deutschen Bischofskonferenz:
https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung