Eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen wird derzeit überprüft. Jede (Neu-) Regelung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des Ungeborenen gleichermaßen berücksichtigt, so die Haltung von Caritas und SkF.
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