Seit dem 1. April 2007 haben Patienten Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Mit den „Gemeinsamen Empfehlungen“ der Krankenkassen zur SAPV soll trotz mancher Hürde die Situation sterbender Menschen verbessert werden.
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Aktive Sterbehilfe wird mit teils hoher Akzeptanz diskutiert. Der Deutsche Caritasverband sah deshalb Handlungsbedarf. Mit seinem Projekt „Bei uns soll keiner einsam sterben“ machte er sich für eine hospizlich-palliative Kultur in Diensten und Einrichtungen stark.
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Eine gesetzliche Neuregelung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung und der rechtlichen Aspekte zur Sterbehilfe stehen bevor. Beide Gesetze sollen zum 01.01.2016 in Kraft treten. Der Deutsche Caritasverband begleitet den Prozess aktiv mit einem eigens eingerichteten Projekt. Leiter Thomas Hiemenz erklärt uns die Ziele.
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