Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurde das Gemeinnützigkeitsrecht deutlich überarbeitet. Der Gesetzgeber will das zivilgesellschaftliche Engagement fördern, indem er die rechtlichen Voraussetzungen entbürokratisiert und flexibler gestaltet.
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Der Bundestag und abschließend der Bundesrat haben im November über den Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften entschieden. Daraus ergeben sich wichtige Neuerungen für die freie Wohlfahrtspflege.
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Gemeinnützige Körperschaften sind nur dann zur E-Bilanz verpflichtet, wenn eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen sind, und frühestens ab 2015. Um die Buchhaltung anzupassen, sollte man beizeiten prüfen, ob eine Pflicht zur E-Bilanz besteht.
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