Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes |
Erster bundesweiter Aktionstag der Schuldnerberatung am 14. Juni 2000 |
Freiburg/Düsseldorf. Die Kontopfändung ist neben der Lohn- und Sachpfändung eine Möglichkeit der Gläubiger, ihre Forderungen zwangsweise beizutreiben. Immer häufiger kommt es zu einer "Doppelpfändung", bei Arbeitgeber und Geldinstitut. Daraus resultiert in der Regel für den betroffenen Schuldner und seine Familie eine Bedrohung der existenziellen Lebensgrundlage. Denn: Durch die zusätzliche Kontopfändung ist der in der Pfändungstabelle geregelte Schutz gegen Lohnpfändung unmittelbar nicht mehr gewährleistet.
Banken und Sparkassen haben eine spürbare Zunahme von Kontopfändungen in den letzten Jahren bestätigt. Auch sie beklagen, auf Grund des enormen Bearbeitungsaufwandes, die derzeitige Situation. Die Schuldnerberatungsstellen fordern deshalb den Gesetzgeber auf, neue Regelungen zum Schutz des Existenzminimums zu schaffen!
mit dem ersten bundesweiten aktionstag am 14. juni 2000:
"Hilfe – Kontopfändung – Hände weg vom Existenzminimum"
machen die Schuldnerberatungsstellen auf die Problematik von Kontopfändungen und den in diesem Zusammenhang mangelhaften Schutzvorschriften für Schuldner aufmerksam. Der Aktionstag findet mit Unterstützung aller in der Schuldnerberatung engagierten Verbände und Dienststellen bundesweit statt.
Schuldnerberater erleben in der Praxis immer häufiger die besondere Brisanz, die sich ergibt, wenn das Girokonto gepfändet wird. Diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat für die Betroffenen zahlreiche gravierende Folgen:
- Daueraufträge / Überweisungen mit Einzugsauftrag werden vom Geldinstitut nicht mehr bearbeitet.
- Die unmittelbare Lebenshaltung (Nahrung, Kleidung, Fahrtkosten zur Arbeit etc.) ist nicht mehr sicher gestellt.
- Miete und Strom können nicht mehr bezahlt werden, es entstehen Mietschulden - bis hin zum Wohnraumverlust.
- Kündigung des Girokontos durch die Bank.
Rückfragen und weitere Informationen: SKM