Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes |
Caritas übernimmt Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes |
Diesen Übernahmebeschluß hat die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes am Donnerstag in Mainz gefasst.
Ergänzend hat die Kommission eine sogenannte Härtefallklausel für solche Einrichtungen geschaffen, die bei einer Übernahme der Vergütungssteigerungen in ihrer Existenz gefährdet werden. Danach ist eine Verschiebung der Vergütungserhöhung auf einen späteren Zeitpunkt möglich, wenn die Einrichtung die von einem Wirtschaftsprüfer bewertete Notlage umfassend darlegt und mit der Mitarbeitervertretung eine entsprechende Dienstvereinbarung abschließt. Betriebsbedingte Kündigungen sind während der Laufzeit der Dienstvereinbarung ausgeschlossen.
Die Arbeitsrechtliche Kommission, ein paritätisch mit Vertretern von Mitarbeitern und Dienstgebern besetztes Gremium, entscheidet über die im Caritasbereich bundesweit geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Die AVR orientieren sich neben einer Vielzahl caritasspezifischer Abweichungen am Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) des öffentlichen Dienstes.
Rückfragen: Norbert Beyer, Telefon 0761/ 200 – 201, E-Mail: beyern@caritas.de