Berlin, 28. Juli 2008.
Der Deutsche Caritasverband
(DCV) fordert, die anstehende Kindergelderhöhung mit spezifischen Hilfen für
arme Familien zu verbinden. So muss der Kinderzuschlag für Familien verbessert
werden. Die jüngst getroffenen Änderungen reichen nicht aus.
Familien mit niedrigem Erwerbseinkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn
ihr Einkommen über 900 Euro liegt und durch den Zuschlag Hilfebedürftigkeit
vermieden wird.
Familien haben jedoch kein Wahlrecht. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld
II kann die Familie den Kinderzuschlag nicht ersatzweise beantragen.
„Wir fordern ein Wahlrecht für diese Familien. Sie sollen sich zwischen
ergänzendem Arbeitslosengeld und Kinderzuschlag entscheiden können“, bekräftigt
Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. Ärmere Familien, die auf ergänzendes Arbeitslosengeld
II verzichten, da damit beispielsweise ein Umzug verbunden sei, sollten
zumindest den Kinderzuschlag erhalten.
In der aktuellen Debatte um die Kindergelderhöhung kritisiert der DCV, dass
nicht einmal ein Inflationsausgleich erreicht würde. „Die von der Union
vorgeschlagene Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um 10
Euro reicht nicht, um die Inflation seit der letzten Kindergelderhöhung 2002
auszugleichen. Hierzu wären 18 Euro notwendig“, so Cremer. Auch die von der
Union vorgeschlagene Staffelung greife nur teilweise. Erst bei Familien mit
vier Kindern wäre der Inflationsausgleich erreicht.
Da bei Beziehern von Arbeitslosengeld II das Kindergeld auf die Regelleistung
angerechnet wird, können sie von einer Kindergelderhöhung nicht profitieren.
Seit langem fordert der DCV eine eigenständige Berechnung des
Kinderregelsatzes, der die spezifischen Bedarfe von Kindern deckt.
Kontakt:
Markus Günter, Leiter Referat Familie und Generationen, Telefon:
0761 200-237, E-Mail:
markus.guenter@caritas.de
Pressemitteilung
Caritas fordert Wahlrecht zwischen Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II
Erschienen am:
28.07.2008
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