Der Caritasrat, das Aufsichtsorgan des Deutschen Caritasverbandes, hat in seiner Sitzung am 6. und 7. Juli eine Grundsatzposition zum Ende Mai veröffentlichten Entwurf für eine neue kirchliche Grundordnung verabschiedet. Im August wird der Vorstand des Deutschen Caritasverbandes auf dieser Grundlage seine finale Stellungnahme mit konkreten redaktionellen Hinweisen an die Deutsche Bischofskonferenz übermitteln. Der Caritasverband begrüßt das offene Beteiligungs- und Diskussionsverfahren, das die Deutsche Bischofskonferenz dem im Herbst geplanten Beschluss über die neue Grundordnung voranstellt.
Bekenntnis zur Vielfalt
Knapp 700.000 der 790.000 Mitarbeitenden der katholischen Kirche, für die das arbeitsrechtliche Regelwerk der katholischen Kirche gilt, sind in Einrichtungen und Diensten der Caritas beschäftigt.
Die Stellungnahme des Caritasrates begrüßt ausdrücklich "den Paradigmenwechsel von einem Ideal der Homogenität zu einem Ideal der Einheit in Vielfalt" und "von einer Ordnung der Verbote und Gebote (…) hin zu einer Ordnung der gemeinsamen Verantwortung für eine begeisterte und begeisternde Dienstgemeinschaft". Das entspricht dem Duktus der "Zehn Zusagen für Mitarbeitende der Caritas”, einem vom Caritasrat im Frühjahr 2022 veröffentlichten Papier, das Trägern und Gliederungen der Caritas als Selbstverpflichtung zur Zeichnung empfohlen wird. Der Caritasrat hatte mit der Selbstverpflichtung die Erwartung verbunden, dass die Reform der Grundordnung "im Geiste der Zehn Zusagen erfolgen" solle.
"Vielfalt ist eine Bereicherung" - mit diesem Satz aus dem Entwurf der neuen Grundordnung vollzieht sich ein zweiter Paradigmenwechsel, den der Caritasverband ausdrücklich begrüßt. Dass im Falle eines Kirchenaustritts keine pauschale Entscheidung getroffen, sondern vom Arbeitgeber das Gespräch mit den Mitarbeitenden gesucht werden soll, unterstützen die Mitglieder des Caritasrates.
Klärungsbedarf bei den Ehrenamtlichen
Der Entwurf der neuen Grundordnung will die Dienstgemeinschaft ausdrücklich nicht auf die Beschäftigten begrenzen, sondern Ehrenamtliche und Freiwillige einschließen, die sich in katholischen Gemeinden und in Einrichtungen und Diensten der Caritas engagieren. Somit nimmt sie "ehrenamtlich Aktive ausdrücklich als Mitglieder der Dienstgemeinschaft ernst", so die Stellungnahme. "Jedoch sollte geklärt werden, dass nicht alle Teile der neuen Grundordnung für alle Ehrenamtliche in der Caritas gelten", so der Caritasrat. Bei der Caritas engagieren sich mehrere Hunderttausend Menschen freiwillig, darunter ehrenamtliche Vorstände aber auch viele Kurzzeit-Freiwillige.
Evaluation in fünf Jahren
Der Deutsche Caritasverband fordert darüber hinaus, "die Verabschiedung der neuen Grundordnung mit einer ausdrücklichen Evaluationsfrist zu verknüpfen". Innerhalb der kommenden fünf Jahre soll verbindlich an der Weiterentwicklung der Grundordnung gearbeitet werden.