Was bedeutet das in Euro?
Leistungsbezieher
4.962.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige haben im Juli 2010 ALG II bezogen. Mit 1.832.000 nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen macht das 6.794.000 Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen. 2.057.000 Minderjährige leben in ALG-II-Familien, davon 414.000 Kinder unter drei und 916.000 Kinder unter sieben Jahren.
Arbeit
Im März 2010 verdienten 1.359.000 oder 27 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Für den Arbeitsumfang muss man die Zahlen vom Dezember 2009 ansehen: Von damals 1.257.000 erwerbstätigen Hilfebedürftigen waren 339.000 in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt (192.000 Männer, 147.000 Frauen) und 221.000 Personen in Teilzeit beschäftigt. 698.000 waren geringfügig beschäftigt, ihr Arbeitsentgelt lag unter 400 Euro. Unter den Vollzeitbeschäftigten befanden sich 56.000 Auszubildende.
Hinzuverdienst
Vom Bruttoeinkommen können ALG-II-Bezieher Aufwendungen absetzen:
- Steuern,
- Sozialversicherungs- und andere Versicherungsbeiträge (wie Kfz-Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung ...),
- Beiträge zur Riester-Rente,
- Werbungskosten (zum Beispiel Kosten für die Fahrt zur Arbeit, derzeit pauschal 15,33 Euro).
Die letzten drei Punkte werden in der Regel mit einem pauschalen Betrag von 100 Euro abgegolten. Das bedeutet: Die ersten 100 Euro sind frei.
Über 100 Euro hinausgehendes Bruttoeinkommen bis 800 Euro ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei. Von dem weiteren Bruttoeinkommen bis 1200 Euro sind noch zehn Prozent anrechnungsfrei. Für Erwerbstätige mit Kindern gelten 1.500 Euro.
Beispiele:
- Wer mit einem Minijob 400 Euro verdient, darf 160 Euro behalten (100 Euro + 20 Prozent von 300 Euro).
- Bei einem Einkommen in Höhe von 800 Euro bleiben 240 Euro. Wer brutto 1200 Euro verdient, darf 280 Euro behalten.
- Schüler können mit einem Ferienjob 1200 Euro im Jahr dazuverdienen. Der Job darf höchs-tens vier Wochen pro Jahr dauern.
Schonvermögen
ALG-II-Empfänger dürfen bestimmte Summen und Gegenstände besitzen, ohne dass diese angerechnet werden:
- Einen Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens 3.100 Euro,
- eine Rentenversicherung im Wert von 750 Euro pro Lebensjahr (Bedingung: nicht vor Eintritt des Rentenalters verwertbar),
- 750 Euro als Sparbetrag für notwendige Anschaffungen (zum Beispiel Reparaturen, Möbel, Wintermantel, ...),
- ein Auto (wenn es nicht mehr als 7.500 Euro wert ist),
- ein selbst genutztes Eigenheim (wenn es nicht unangemessen ist).
Wissenswert: Wer Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kosten der Fahrt zur Arbeit geltend macht, zeigt damit, dass er ein Auto zur Verfügung hat.
Vorsicht: Wer Haus, Lebensversicherung oder sonst Wertvolles einem Dritten überschreibt, macht sich damit vielleicht selbst hilfebedürftig. Geschenke können dann zurückgefordert werden, der hilfebedürftig gewordene Schenker sogar zur Rückforderung verpflichtet sein.
Geldgeschenke: Kleine Geldgeschenke werden nur angerechnet, wenn der Betrag zehn Euro monatlich nicht übersteigt. Will die Oma dem Enkel Geld zum Geburtstag schenken, sollte sie das in monatlichen Zehn-Euro-Raten tun. Bares ist überhaupt schwer nachzuverfolgen.