Mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem
Während heute 100 Personen im Erwerbsalter 33 Personen im Alter von über 65 Jahren gegenüberstehen, werden es im Jahr 2060 mit 65 Personen fast doppelt so viele über 65-Jährige sein. Unser Solidarsystem baut jedoch darauf, dass die arbeitende Bevölkerung die soziale Sicherung der Älteren finanziert.
Wenn die Babyboomer-Generation der 50er und frühen 60er Jahre in den kommenden Jahren das Rentenalter erreicht, wird zunächst die Rentenversicherung zunehmend unter Druck geraten. Sowohl für die gesetzliche Pflegeversicherung als auch für die gesetzliche Krankenversicherung werden steigende Beitragssätze prognostiziert.
Die Tragfähigkeit unserer umlagefinanzierten sozialen Sicherungssysteme kann durch eine verbesserte Teilhabe am Erwerbsleben gestärkt werden. Wichtige Handlungsfelder hierfür sind:
- eine zielgerichtete Befähigungs- und Bildungspolitik
- eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege
- eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau und damit auch eine größere Teilhabe von Frauen im Arbeitsmarkt
- eine verbesserte Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
- sowie eine Arbeitsmarktpolitik, die darauf ausgerichtet ist, ältere Erwerbspersonen und bislang Benachteiligte besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Im Bereich Gesundheit und Pflege kann durch Reformen auf Seiten der Finanzierung sowie der Leistungserbringung eine verbesserte Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme erreicht werden.
Reformoptionen auf der Finanzierungsseite:
- Übergang zu einem einheitlichen Versicherungssystem Im Rahmen einer Versicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung sollen sowohl gesetzliche als auch private Kranken- bzw. Pflegeversicherungen in einheitlichen Versicherungssystemen und unter gleichen Marktbedingungen miteinander konkurrieren. Dabei sollte die Prämienbemessung risikounabhängig erfolgen. Es sollte nicht - z.B. durch den Wegfall der Privatvergütung - zu einem Entzug von Ressourcen aus den Versorgungsbereichen kommen. Bis zur Umsetzung der einheitlichen Gesundheits- bzw. Pflegeversicherungssysteme sollte ein Risikostrukturausgleich zwischen gesetzlicher und privater Versicherung erfolgen, um den Solidarausgleich zu stärken und Risiko-Ungleichgewichte zu kompensieren.
- Heranziehung weiterer Einkommensarten Die Beiträge sollen sich künftig nicht nur nach der Höhe des Einkommens aus unselbständiger Arbeit bemessen, sondern nach den Einkünften, die auch im Steuerrecht relevant sind. Somit kann sowohl mehr Gerechtigkeit als auch eine bessere Tragfähigkeit erreicht werden, da anteilsmäßig tendenziell weniger Einkommen in Deutschland aus unselbständiger Arbeit erzielt wird.
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
- Verbesserung der Nachhaltigkeit des Pflegevorsorgefonds
- Absicherung des zukünftigen Leistungsniveaus
Reformoptionen aufseiten der Leistungserbringung:
Auf der Seite der Leistungserbringung, also im stationären und ambulanten Bereich, gilt es Rationalisierungspotenziale zu nutzen und Fehlanreize bei der Steuerung zu beseitigen, die zur Unter-, Über- und Fehlversorgung beitragen. Dabei muss die Versorgungsqualität aufrechterhalten werden. Zu den Reformoptionen zählen:
- Sicherung der Fachkräftebasis im Bereich Gesundheit und Pflege
- Besseres Übergangsmanagement durch eine gute sektorenübergreifende, interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der medizinisch-pflegerischen Versorgung
- Sicherstellung bedarfsgerechter und flächendeckender regionaler Versorgungsstrukturen, ambulant bis stationär
- Sozialraumorientierte Förderung einer ambulanten Pflege-Infrastruktur
- Ausbau der Förderung des altersgerechten Umbaus zum längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit
- Keine unnötigen Operationen/Behandlungen durch weniger Anreize zur Mengenausweitung im pauschalierten DRG-Finanzierungssystem im Krankenhaus
- Ausbau der Gesundheitsförderung und Prävention
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