Wenn ein anderer für mich entscheidet
Wer braucht eine Rechtliche Betreuung?
Diese Hilfe wurde für Erwachsene entwickelt, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Eine Rechtliche Betreuung können alte, behinderte oder psychisch kranke Menschen erhalten, die nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind Entscheidungen für sich zu treffen. Zum Beispiel, wenn es darum geht, welche medizinische Behandlung sie wollen, wo und wie sie leben möchten oder was mit ihrem Vermögen passieren soll.
Wie kommt man zu einer Rechtlichen Betreuung?
Die Rechtliche Betreuung muss beim Amtsgericht angeregt oder beantragt werden. Das können die Betroffenen selbst tun, meist erledigen das aber Angehörige oder Mitarbeiter von Altenheimen, denen der Hilfebedarf auffällt. Bevor das Gericht über die Einrichtung der Rechtlichen Betreuung entscheidet, besucht ein Sachverständiger den Betroffenen, um sich ein Bild zu machen.
Was umfasst eine Rechtliche Betreuung?
Nach dem Beschluss des Gerichts bekommt ein Erwachsener für seine rechtlichen Angelegenheiten - und nur für die - einen gesetzlichen Vertreter zugewiesen, den Betreuer. Der übernimmt vom Gericht festgelegte Aufgaben und entscheidet dann zum Beispiel im Sinne des Betreuten, wenn es um dessen Vermögen, Aufenthalt oder Gesundheit geht. Die Betreuung wird zeitlich befristet.
Oft ist der Betreuer nur für einen Aufgabenbereich zuständig, weil der Betroffene andere Dinge alleine klären kann. Manche Entscheidungen, wie eine geschlossene Heimunterbringung oder schwerwiegende medizinische Eingriffe, müssen zusätzlich vom Gericht genehmigt werden.
Wann springt der Betreuer ein?
Seine erste Aufgabe ist, den Betroffenen zu beraten und zu unterstützen. Er handelt nur dann stellvertretend, wenn der Betreute nicht entscheiden kann. Zum Beispiel bei einem Demenzkranken, der eine medizinische Behandlung braucht, das aber nicht versteht. Auch bei der Vermögenssorge muss der Betreuer die Situation erst gründlich prüfen, bevor er etwa die Geldverwaltung komplett übernimmt. Er muss alle wichtigen Angelegenheiten mit seinem Betreuten vorab besprechen - sofern das möglich ist.
Wer kann betreuen?
Die Amtsgerichte suchen zunächst nach Angehörigen oder Freunden, die den Betreuten gut kennen und dessen Wünsche einschätzen können. Steht so jemand nicht zur Verfügung, oder wird ein Angehöriger vom Betroffenen abgelehnt, können Betreuungsvereine angefragt werden: Diese schlagen einen ihrer ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuer vor. Rund 800 solcher Vereine gibt es in Deutschland, davon 280 unter dem Dach der Caritas. Sie bieten Ehrenamtlichen und Angehörigen eine Einführung in die Aufgabe sowie regelmäßigen Erfahrungsaustausch.
Was kann ich von meinem Betreuer erwarten?
Der Betreuer soll seinem Schützling ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen: Deshalb soll er dessen Vorstellungen nachkommen und wichtige Angelegenheiten regelmäßig mit ihm besprechen, bevor er sie erledigt. Die Betreuung umfasst deshalb die dafür notwendigen persönlichen Kontakte, aber keine ständigen Besuchs- oder Fahrdienste.
Was mache ich, wenn ich mit dem Betreuer nicht klar komme?
Die Betroffenen können sich an das Gericht wenden, die Situation schildern und darum bitten, einen anderen Betreuer zu bekommen. Auch ohne konkreten Anlass überprüft das Gericht spätestens alle sieben Jahre die Situation. Zudem muss der Betreuer einmal im Jahr dem Gericht ausführlich berichten.
Wie kann ich vermeiden, dass ich einen fremden Betreuer bekomme?
Das geht, indem Sie vorsorgen. Privat können Sie in Vollmachten definieren, wer Ihre Interessen vertreten soll - Freunde, Verwandte, die eigenen Kinder. Oder sie gehen den gerichtlich kontrollierten Weg und legen das in einer Betreuungsverfügung fest. Voraussetzung ist, dass Sie wirklich eine Person des Vertrauens haben: Denn die wird im Falle eines Falles einschneidende Entscheidungen für Sie zu treffen.
Wer hilft bei Fragen zur Vorsorge und der rechtlichen Betreuung weiter?
Caritas, SKM und SkF bieten gemeinsam eine Online-Beratung für Vorsorge und Rechtliche Betreuung an. Hier helfen Ihnen unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater innerhalb weniger Stunden kostenlos und anonym weiter. Vor Ort helfen Ihnen unsere Betreuungsvereine gerne weiter.