Glossar: Sozialrecht
Transferleistung
Als Transferleistungen bezeichnet man Hilfen des Staates, die die:der Einzelne oder die Familie erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung erbringen zu müssen. Dazu gehören zum Beispiel das Bürgergeld, die Sozialhilfe, Ausbildungshilfen wie das BAföG, Elterngeld und Kindergeld.
Leistungen aus einer der gesetzlichen Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung) erhält dagegen nur, wer zuvor Beiträge entrichtet hat. Solche Leistungen sind keine Transferleistungen.