Glossar: Sozialrecht
SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) sind die staatlichen Leistungen der Sozialhilfe geregelt, die beim Sozialamt beantragt werden können. Dazu gehören:
- die Hilfen zum Lebensunterhalt (für Personen, die hilfebedürftig sind und keine anderweitigen Leistungen erhalten, zum Beispiel Zeitrentner, in Einrichtungen betreute Menschen, längerfristig Erkrankte usw.),
- die Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe für Menschen ab 67 Jahren) und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 67 Jahren),
- die Hilfen zur Gesundheit (vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Hilfe bei Sterilisation),
- die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung,
- die Hilfen zur Pflege,
- die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
- die Hilfen in anderen Lebenslagen (Blindenhilfe, Altenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen, Bestattungskosten).