Der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz bewegt sich in einem Spannungsfeld: Einerseits sollen Menschen mit Behinderung von der Verbesserung der Rahmenbedingungen des Leistungsrechts profitieren; andererseits sollen Einsparungen erzielt werden.
Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Zielsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszulösen und es als modernes, personenzentriertes Teilhabegesetz auszugestalten. Eine gelungene Neugestaltung der Rahmenbedingungen zeigt sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben, der Beratung oder der Ausgestaltung des Wunsch- und Wahlrechts.
Einige Probleme sind jedoch noch ungelöst, davon sind drei besonders wichtig:
- Bei den Zugangskriterien für Leistungen der Eingliederungshilfe ist sicherzustellen, dass durch die neue, an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientierte Systematik keiner Person, die bisher Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe hatte, der Leistungszugang verwehrt wird.
- Bei der Abgrenzung der Eingliederungshilfe von der Pflege ist dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf genau die Leistungen bekommen, die sie benötigen. Sie dürfen nicht von einem Leistungssystem in ein anderes abgeschoben werden.
- Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden künftig von existenzsichernden Leistungen getrennt. An der Schnittstelle zwischen den Leistungssystemen muss noch nachgebessert werden, damit es zukünftig nicht zu einer wirtschaftlichen Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung kommt.
Insgesamt weist der Gesetzentwurf Licht- und Schattenseiten auf. Der Deutsche Caritasverband wird das Gesetz auch in den weiteren parlamentarischen Beratungen kritisch-konstruktiv begleiten.