Das Recht der Sozialen Entschädigung sieht Hilfe, Unterstützung und Entschädigungszahlungen für Personen vor, die durch bestimmte Risiken einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Aufgrund des Wandels der Berechtigungsgrundlagen begrüßt der Deutsche Caritasverband, dass das Recht der Sozialen Entschädigung von Grund auf reformiert und als SGB XIV in das das Sozialgesetzbuch eingegliedert werden soll. Er sieht aber an verschiedenen Stellen noch Nachbesserungsbedarf:
- Insbesondere die Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt benötigen Beweiserleichterungen, damit sie ihre Ansprüche realisieren können. Der Entwurf unternimmt wichtige Schritte in die richtige Richtung. Es besteht aber noch weiterer Verbesserungsbedarf.
- Die Caritas begrüßt, dass künftig in Fällen auch psychischer Gewalttaten (etwa Erpressung) Entschädigungsansprüche vorgesehen sind. Der Begriff der psychischen Gewalttat ist aber noch zu eng gefasst.
- Der Entwurf sieht keine Finanzierung für Frauenhäuser und Beratungsstellen für Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt vor. Der Deutsche Caritasverband fordert, dass mit dem neuen SGB XIV ein Rechtsanspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt und, damit verbunden, eine verlässliche Finanzierung insbesondere für Frauenhäuser geschaffen wird.