Der vorliegende "Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Großelternzeit und zur Modernisierung der Elternzeit" verfolgt das Ziel, die Zeitsouveränität von Familien zu stärken und die Vereinbarkeit von Beruf und familiären Fürsorgeverpflichtungen zu erleichtern. Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass mit dem Entwurf Empfehlungen der Sachverständigenkommission des Achten Familienberichtes aufgegriffen werden.
Familien brauchen Zeit für ein gelingendes Familienleben, das von Verantwortungsübernahme und gegenseitiger Fürsorge zwischen den Generationen geprägt und gleichzeitig mit beruflichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist. Ziel einer familienorientierten Zeitpolitik ist es daher, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Familien ermöglichen, ihre Zeitverwendung weitgehend selbstbestimmt zu steuern. Lage und Umfang der Arbeitszeiten erwachsener Familienmitglieder sind dabei wichtige Taktgeber und es macht Sinn, auch Großeltern eine befristete Reduzierung ihrer Arbeitszeit zugunsten der Betreuung ihrer Enkel zu ermöglichen.
Sicherlich werden die Regelungen nur für spezifische Familienkonstellationen gelten. Gutsituierte Großeltern werden wahrscheinlich intensiver von der Regelung Gebrauch machen können als Großeltern, die nicht ohne Lohnausgleich zeitlich befristet eine berufliche Auszeit nehmen können. Dennoch wird die Möglichkeit der Großelternzeit die zeitliche Flexibilität vieler Familien deutlich verbessern.
Ausbau des Betreuungsangebots hat Vorrang
Aus Sicht des DCV kann die gesetzlich geregelte Großelternzeit aber nur eine von mehreren Möglichkeiten der Kinderbetreuung zur Schaffung zeitlicher Freiräume für die Familien sein. Großeltern dürfen nicht zu Ausfallbürgen werden, um fehlende Angebote der Kinderbetreuung ausgleichen, so dass Eltern keine andere Alternative haben, als auf das familiäre Umfeld zurückzugreifen. Der Verweis auf die Großelternzeit darf nicht dazu dienen, in den Anstrengungen beim bedarfsgerechten Ausbau der Plätze in der Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen nachzulassen.
Der Ausbau des Betreuungsangebotes hat daher oberste Priorität. Der Deutsche Caritasverband begrüßt es, dass die Großelternzeit in enger Abstimmung mit den Arbeitgebern geplant werden soll. Allein die Organisation von qualifizierten Vertretungen für langjährige Mitarbeiter(innen), die ihren Anspruch auf Großelternzeit realisieren möchten, kann für Unternehmen zu einer besonderen Herausforderung werden.