Das hier dokumentierte und vom Caritasrat im Juli 2022 in Freiburg beschlossene Grundsatzpapier wird der Bischofskonferenz, angereichert um konkrete Hinweise, die über den Caritasrat vom Vorstand zusammengetragen werden, im August übermittelt.
Der Lenkungsausschuss der Ortscaritasverbände hat dem Vorstand des Deutschen Caritasverbandes bereits Hinweise zukommen lassen, die beiden Seiten der Arbeitsrechtlichen Kommission beschäftigen sich ebenfalls mit dem Text. Wesentlicher Vergleichsmaßstab bei der Bewertung des Entwurfs werden die "Zehn Zusagen an die Mitarbeitenden der Caritas" sein, die der Caritasrat im Februar 2022 beschlossen hat und die bereits viele Gliederungen als Selbstverpflichtung gezeichnet haben.
Der Deutsche Caritasverband begrüßt das offene Beteiligungs- und Diskussionsverfahren, das die Deutsche Bischofskonferenz dem angestrebten Beschluss durch die Vollversammlung der Bischofskonferenz voranstellt als Ausdruck einer neu verstandenen Synodalität.
Der Deutsche Caritasverband begrüßt den neuen Ordnungstext als Grundlage für die Dienstgemeinschaft der Caritas und sieht, dass mit ihm der dringend notwendige Paradigmenwechsel vollzogen wird: An die Stelle individueller Verpflichtungen der Mitarbeitenden in Bezug auf ihre persönliche Lebensführung betont der Entwurf die gemeinsame Verantwortung von Dienstgebern und Mitarbeitenden, das katholische Profil bei der Erbringung ihrer Leistungen sichtbar werden zu lassen.
Die Stellungnahme finden Sie weiter unten zum Download.