Flüchtlinge in Pflegeberufe integrieren
In vielen Pflege-Einrichtungen der Caritas gehört die Zusammenarbeit mit Migranten und Flüchtlingen bereits zum Alltag. Erfahrungen zeigen, dass Geflüchtete mit ihrem Respekt älteren Menschen gegenüber die Arbeit bereichern, dass sie neue Sichtweisen eröffnen, dass sie aber auch Zeit benötigen, um sich in unsere Kultur und Sprache einzufinden.
Welche Zugangswege in die Pflege gibt es Geflüchtete?
Zunächst stellt sich die Frage, wie geeignete Flüchtlinge den Weg zur Einrichtung finden. Nur wenige Flüchtlinge kennen die professionalisierte Altenpflege, die es hierzulande gibt. Es gilt, Ansprechpartner(innen) von geflüchteten Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren und dafür zu werben. Das kann durch Flüchtlingsbetreuer, Beratungsstellen, aber auch ehrenamtliche Helferkreise geschehen.
Auch die Zusammenarbeit mit Vorbereitungsklassen, Schulen und den Jobcentern – als Anlaufstelle für anerkannte Flüchtlinge – können Wege eröffnen. Mitarbeiter(innen) in den Jobcentern bieten darüber hinaus hilfreiche Informationen über Unterstützungsinstrumente für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Flüchtlingen.
Ein Praktikum als Einstieg: aber wie?
Ein Praktikum hilft beiden Seiten: den Geflüchteten, weil sie erste Einblicke in den Arbeitsbereich und die Arbeitsstrukturen bekommt, und dem Dienstgeber, weil er die Praktikant(inn)en kennen lernt und entscheiden kann, ob eine Beschäftigung oder Weiterqualifizierung angestrebt werden soll.
Eine solche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III bietet die Möglichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Praktikant(inn)en einzuschätzen. Sie werden im Betrieb unter Aufsicht und Betreuung einer Fachkraft durchgeführt und darf eine Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten.
- Zielgruppe: Anerkannte Asylbewerber(innen) dürfen grundsätzlich sofort an einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) teilnehmen, Asylbewerber(innen) mit Aufenthaltsgestattung / Duldung erst ab dem vierten Monat des Aufenthaltes in Deutschland.
- Antrag: Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Eine Erlaubnis der Ausländerbehörde ist nicht (!) erforderlich.
- Dauer: Höchstens bis zu sechs Wochen; in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen
Wie kann die Begleitung in der Einrichtung gewährleistet werden?
Flüchtlinge benötigen in der Einrichtung meist Unterstützung. Dafür braucht es konkrete Ansprechpartner, die für Fragen zur Verfügung stehen, aber auch bei Problemen und Missverständnissen, Unterstützung bietet. Auch ehrenamtliche Paten können hier zusätzlich sinnvoll eingebunden werden. Zusätzlich können in regelmäßig stattfindenden Lern- bzw. Reflexionsgruppen und zusätzlichem praxisorientiertem Sprachunterricht Themen bearbeitet und vertieft werden.
Welche guten Beispiele gibt es bereits?
Das erste Ziel ist, geflüchtete Menschen in eine Ausbildung zu integrieren. Gerade mangelnde Sprachkenntnisse, nicht vorhandene Zeugnisse bzw. fehlende Schulabschlüsse sind hier hemmende Faktoren. Baden-Württemberg ermöglicht durch einen Schulversuch, dies innerhalb der Altenpfleger-Ausbildung nachzuholen. Dies hilft motivierten Flüchtlingen und Migranten, die nicht im Vorfeld alle Voraussetzungen (wie z.B. den Hauptschulabschluss) mitbringen, ihre Entwicklungspotentiale auszuschöpfen und ihre Chance zu nutzen.
Den Hauptschulabschluss erreichen die Schüler/innen mit dem Abschluss der Ausbildung. Die Fachschule für Altenpflege/hilfe in Wangen bietet zum Beispiel seit zwei Jahren eine zweijährige Ausbildung mit Intensiv-Deutschkurs erfolgreich an. Im ersten Jahr liegt der Schwerpunkt mit wöchentlich zehn Deutschstunden beim Lernen der Sprache. Nach vier Monaten legen die Teilnehmer die Sprachprüfung nach B1 statt. Denn gerade in der Qualifizierung von geflüchteten Menschen ist es hilfreich, wenn Abschlüsse nicht vorausgesetzt, sondern im Rahmen der Ausbildung nachgeholt werden können.
Weitere informationen zur Einstellung von Geflüchteten
- Website Berufsbezogene Sprachförderung
Am 1. Juli 2016 erweiterte der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Neben den Basismodulen sind verschiedene Spezialmodule vorgesehen, die verschiedenen Fachrichtungen abbilden, um so gezielt fachspezifische Inhalte, beispielsweise im Pflegebereich zu vermitteln.