Aufgaben
Kinderpflegerinnen und -pfleger betreuen und pflegen Kinder. Sie ergänzen oder ersetzen dabei die Eltern und arbeiten eng mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften zusammen. Sie
- sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial,
- leiten Kinder beim Spielen an,
- basteln und musizieren mit den Kindern,
- helfen bei der Körperpflege,
- versorgen kranke Kinder.
Außerdem
- erledigen sie Hausarbeit (im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung),
- bereiten Essen zu und
- kümmern sich um die Wäsche.
Teilweise unterstützen Kinderpfleger/innen auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.
Tätigkeitsfelder
Kinderpfleger/innen arbeiten in
- Kindergärten
- Kinderkrippen
- Vorschulklassen
- Schulkindergärten
- Erziehungsheimen
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Erziehungs-, Jugend und Familienberatungsstellen
- Jugendzentren
- Häuser der offenen Tür
- Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in:
- Kinderkliniken
- Privathaushalten mit Hauspersonal
- Hotellerie (Erholungs- und Ferienheime)
Kernkompetenzen
Kinderpfleger/innen sollten Kinder mögen und diese gerne pflegen und betreuen. Außerdem sollten sie praktisch veranlagt sein und ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern und pädagogisch anzuleiten. Ein Verständnis für planerische und organisatorische Tätigkeiten ist wichtig.
Da immer mehr Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund kommen, müssen sich Kinderpfleger/innen verstärkt interkulturelles Wissen aneignen.
Ausbildungsstätten
Kinderpfleger/innen werden in Berufsfachschulen und Berufskollegs ausgebildet. Der theoretische und praktische Unterricht wird in schulischen Unterrichtsräumen und schuleigenen Übungs- und Funktionsräumen (zum Beispiel, Schulküchen, Werkstatträume, Sporthallen) erteilt.
Praktika finden in
- Kindergärten, - krippen,
- Kinderhorten,
- Kinderkrankenhäusern oder
- Säuglingsheimen
statt.
Zulassung
- Hauptschulabschluss oder
- mittlerer Bildungsabschluss
In manchen Bundesländern muss das Abschlusszeugnis der Hauptschule einen Notendurchschnitt von mindestens 3,4 haben. Darüber hinaus ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Auswahlverfahren
Die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber/innen wird anhand der Bewerbungsunterlagen, in einem persönlichen Gespräch sowie zum Teil über schriftliche Aufnahmeprüfungen geprüft.
Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Maßgebend sind die Noten in den Fächern Deutsch, Englisch, Wirtschaft, Politik und Geschichte, Mathematik, Biologie, Musik und Kunst. Auch die Reihenfolge der Anmeldung spielt eine Rolle.
Inhalte
Die fachpraktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern.
Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
- Ernährungslehre und Nahrungszubereitung
- Kunst und Werken
- Methoden- und Praxislehre
- Familien- und Arbeitsrecht
- Umwelterziehung
- Spielerziehung
- Kinderliteratur
- Pädagogik
- Psychologie
Berufsübergreifende Fächer sind:
- Deutsch
- Sozialkunde
- Religion oder Philosophie
- Englisch
- Sport
Dauer
Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre mit einem anschließenden Anerkennungspraktikum.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die Ausbildung kann verkürzt werden, wenn die/der Bewerber/in eine Pflegeschule besucht hat oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder nachweisen kann.
Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat, kann in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ein verkürztes Berufspraktikum beantragen.
Wer in Nordrhein-Westfalen das Berufsgrundschuljahr im sozialen Bereich erfolgreich abgeschlossen hat, kann in das zweite Jahr des Bildungsganges eintreten, wenn er am Englisch-Unterricht teilgenommen hat.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil.
Auch Personen, die nicht auf der Berufsfachschule waren, können zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen außerdem nachweisen, dass sie über Kenntnisse verfügen, die dem Ausbildungsgang entsprechen.
Während des Anerkennungspraktikums müssen die Auszubildenden einen Bericht oder eine Hausarbeit über ein pädagogisch-methodisches Problem und ihre eigenen Erfahrungen schreiben. Je nach Bundesland müssen sie diese in einem Kolloquium verteidigen und sich weiteren fachspezifischen Fragen stellen.
Die Abschlussbezeichnungen lauten (je nach Bundesland):
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin, staatlich geprüfter Kinderpfleger (ohne Anerkennungspraktikum / mit Anerkennungspraktikum)
- Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin, Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent
- Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin, Staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)
Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute
- Fachwirt/in - Erziehungswesen
- Betriebswirt/in (Fachschule) - Sozialwesen
Sonderfachkräfte
- Erzieher/in
- Erzieher/in - Jugend- und Heimerziehung
- Heilerziehungspfleger/in
- Heilpädagogin, -pädagoge
Hochschulstudium (Auswahl)
- Heilpädagogin, -pädagoge
- Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge
- Pädagogin, Pädagoge
- Psychologin, Psychologe