Nach der Entscheidung zum Tarifvertrag Pflege ist das kirchliche Arbeitsrecht wieder vermehrt in der Diskussion und in der Kritik. Dieser Beitrag liefert Argumente, weshalb der Dritte Weg seine Berechtigung hat und wo er an seine Grenzen stößt.
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Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum „Chefarzt-Urteil“ und zur Rechtssache Egenberger1 haben weitreichende Folgen für kirchliche Einrichtungen. Ihre Chance: Das eigene Profil im Einklang mit den Rechten der Arbeitnehmer zu schärfen steigert ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
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Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) wird überarbeitet. Statt einer Abschaffung des eigenständigen Mitbestimmungsrechts der Kirchen das Wort zu reden, lohnt die Frage, welche Art der Mitbestimmung zeitgemäß ist, aber auch zum gemeinschaftlich organisierten Dienst am Nächsten passt.
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