Das Herzstück des kirchlichen Arbeitsrechts, die neue Grundordnung, ist seit diesem Jahr in Kraft. Kennzeichnend ist ein Paradigmenwechsel: weg von einem personalen Identitätsverständnis, hin zu einem institutionenorientierten Verständnis.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Zentrale Leitmotive der neuen Grundordnung'
Mit der Reform der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) wurde das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht umfassend geändert. Die Rechte der Mitarbeitervertretung und der Mitarbeiter wurden erweitert, gängige staatliche Rechtsprechung fließt in die MAVO ein.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Die Rechte der Mitarbeiter werden gestärkt'