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Pressemitteilung

Entwicklungen in der Arbeit der katholischen Schwangerschaftskonflikt-/Schwangschaftsberatungsstellen

Erschienen am:

08.02.1999

  • Beschreibung
Beschreibung

Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes
08.02.99

Caritas: Zur Schwangerschaftskonfliktberatung

Entwicklungen in der Arbeit der katholischen Schwangerschaftskonflikt-/Schwangschaftsberatungsstellen

1. Aktuelle Situation

Im gesamten Bundesgebiet stehen insgesamt 270 katholische Beratungsstellen in Trägerschaft der Caritasverbände, des Sozialdienstes katholischer Frauen sowie einiger katholischer Eheberatungsstellen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt offen.
Mit Ausnahme der sechs Beratungsstellen in der Diözese Fulda sind alle anerkannt. D.h. sie bieten sowohl die allgemeine Beratung zu Fragen der Schwangerschaft als auch die gesetzliche Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB an.
Der Deutsche Caritasverband führt seit 25 Jahren Erhebungen zur Beratung in den katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durch. Ein auf die ratsuchende Frau ausgerichteter Fragebogen ist Grundlage der Erhebungen.
Dabei geht es um die Situation der Frau, ihre Nöte und Bedürfnisse, die Situation der Partnerschaft sowie die Situation der (zukünftigen) Familie. Erfaßt werden u.a. - entsprechend dem integrativen Beratungs- und Hilfeansatz der katholischen Schwangerschaftkonfliktberatungsstellen - die angebotenen und vermittelten Hilfen.

2 Gesamtzahl der Ratsuchenden

 

1996

1997

Erstberatungen

(1. Jahr der Beratung)

94.731

94956

2. Jahr der Beratung

16.675

18.434

3. Jahr der Beratung

3.102

2.883

Gesamt

114.508

116.273

1997 haben 116.273 Frauen eine der 270 katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen aufgesucht. Davon sind 94.956 zum ersten Mal (Erstberatung) in die Beratungsstelle gekommen.

18.434 Frauen sind 1998 im zweiten Jahr der Beratung, d.h. sie haben 1997 die Beratungsstelle zur Erstberatung aufgesucht und stehen 1998 weiterhin in Kontakt mit ihr, sei es, daß sie auch nach der Geburt ihres Kindes Beratung und Hilfe benötigen, oder sei es, weil das Kind erst 1997 geboren wurde. Auch im dritten Jahr nach dem Erstbesuch in der Beratungsstelle besteht häufig noch Kontakt, 1997 sind es insgesamt 2.883 Frauen.
Gegenüber 1996 ist 1997 die Gesamtzahl der durchgeführten Beratungen von 114.508 auf 116.273 um 1.729 angestiegen, die Steigerungsrate beträgt somit 1,5 %.
Bei den Erstberatungen ergibt sich von 1996 mit 94.731 ratsuchenden Frauen auf 1997 mit 94.956 Frauen nur eine geringe Zunahme von weniger als 1 %.
Die Beratungen im zweiten Jahr sind von 1996 = 16.675 auf 1997 = 18.434 um 1.759 Ratsuchende gestiegen. Diese vergleichsweise hohe Steigerung von 11 % ist nicht eindeutig zu erklären. Möglich ist, daß mehr Frauen als in den Vorjahren gerade in der zweiten Jahreshälfte zu Beginn ihrer Schwangerschaft zur Beratung gekommen sind und eine Begleitung bis zur Geburt des Kindes das Kind erst 1997 erforderlich gewesen ist.
Die Anzahl der Ratsuchenden, die im dritten Jahr nach der Erstberatung zur Beratungsstelle kommen, ist von 1996 = 3.102 auf 1997 = 2.883 um 7 % zurückgegangen.

3. Entwicklung in den Diözesen

Die Entwicklung hinsichtlich der Anzahl der Ratsuchenden ist 1997 in den einzelnen Diözesen unterschiedlich. Manche Diözesen haben im Erhebungszeitraum 1997 gegenüber dem Vorjahr weiterhin einen Anstieg der Ratsuchenden insgesamt zu verzeichnen. In einigen Diözesen ist die Anzahl der Ratsuchenden zurückgegangen.
Beim Vergleich der einzelnen Diözesen fallen nach wie vor die hohen Steigerungsraten in den katholischen Beratungsstellen der neuen Bundesländer einschließlich Berlin auf.
Für die Bundesebene bleibt festzustellen, daß trotz der anhaltenden Diskussionen um die Rolle der katholischen Beratungsstellen in der gesetzlichen Konfliktberatung die Anzahl der Ratsuchenden um eineinhalb Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist. So wird deutlich, daß innerhalb der Bevölkerung weiterhin großes Vertrauen zu den katholischen Schwangerschaftkonfliktberatungsstellen besteht.

4. Entwicklung nach Bundesländern

  • In Nordrhein-Westfalen suchen 1997 32 % aller Ratsuchenden, die eine der katholische Beratungsstellen zur Erstberatung aufsuchen, Rat und Hilfe. In NRW gibt es 61 Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft.
  • In Bayern werden in 24 Beratungsstellen 16 % aller Konfliktberatungen, die in katholischen Beratungsstellen geleistet werden, durchgeführt, und in Baden-Württemberg in 43 Beratungsstellen12 %.
  • An vierter Stelle steht Niedersachsen mit einem Anteil an Beratungen von 9 %, die in 37 Beratungsstellen geleistet werden.
  • Hessen
  • folgt an fünfter Stelle mit einem Anteil von 8 % in 23 Beratungsstellen.
  • Rheinland-Pfalz
  • hat einen Anteil an den Erstberatungen von 7%, der in 31 Beratungsstellen geleistet wird.
  • Berlin
  • folgt mit einem Anteil von 4 % und 6 Beratungsstellen, gefolgt von
  • Sachsen
  • mit einem Anteil von 2 % und 8 Beratungsstellen.
  • Erwartungsgemäß haben die kleinen Bundesländer nur geringe Anteile von unter 2 %. Der Anteil von Brandenburg , Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, des Saarlandes, von Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beträgt 11 %. Diese Länder haben insgesamt 37 Beratungsstellen.
  • Der Anteil der Beratungen nach § 219 StGB, die in den einzelnen Bundesländern in den katholischen Beratungsstellen durchgeführt werden, weist folgende Verteilung auf:
    Die meisten Konfliktberatungen werden in den großen Bundesländern durchgeführt: in Bayern sind es 28 %, in Nordrhein-Westfalen 26 % und in Baden-Württemberg 15%. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben je einen Anteil von 7 %. Hessen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen und Brandenburg haben insgesamt einen Anteil von 13 %, Sachsen-Anhalt, Berlin, das Saarland, Bremen und Hamburg liegen bei 3 %.

    5. Verlauf der Beratung

    Art der Beratung

  • In die katholischen Beratungsstellen kommen Frauen, manchmal auch mit dem Vater des Kindes, mit ihrer Freundin oder junge Frauen mit ihrer Mutter, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft Information, Beratung und Hilfe erwarten, ohne einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zu ziehen. 1997 sind dies 79 % der Frauen, die in diesem Jahr zur Erstberatung gekommen sind.
  • Es kommen Frauen, die eine Beratung nach § 219 StGB wünschen, dies sind 21 % der Ratsuchenden in der Erstberatung.
  • Und schließlich kommen Frauen, die nach einem Schwangerschaftsabbruch eine Beratung wünschen. Diese Gruppe hat einen Anteil von nur 0,1 %.
  • Ratsuchende Frauen und Männer, die unabhängig von einer Schwangerschaft die Beratungsstelle aufsuchen und Information und Beratung wünschen, vor allem in Fragen der Verhütung und Familienplanung, sowie Gruppen, Schulklassen, die Informationen und Beratung wünschen, sind in dieser Erhebung nicht erfaßt.
  • Im folgenden wird ausschließlich die Gruppe der Frauen in der Beratung nach § 219 StGB betrachtet, weil sich hier die Probleme, die zu Schwangerschaftskonflikten führen, in zugespitzter Form zeigen.

    Vermittlung zur Beratung

    Die Einstellungen zur Beratung und die Erwartungen an die Beratung werden u.a. geprägt durch die Information oder die Informanten, die die Wege zur Beratung aufgezeigt haben:

    • 76 % der Frauen in der Beratung nach § 219 StGB sind von ihrem Arzt an die Beratungsstelle verwiesen worden.
    • Bei 9 % hatten Angehörigen/Bekannten/Freunden Einfluß auf die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle.
    • 10 % der Frauen waren der Beratungsstelle durch frühere Kontakte bereits bekannt. Dies zeigt, daß die Beratungsstellen wertvolle Arbeit leisten und daß diese von den ratsuchenden Frauen, die bereits vor dieser Schwangerschaft Kontakt mit der Beratungsstelle hatte, geschätzt wird.

    Häufigkeit und Dauer des Kontaktes mit der Beratungsstelle

    Das Angebot der katholischen Beratungsstellen beinhaltet Beratung, Begleitung und die Vermittlung von Hilfen. Die ratsuchende Frau entscheidet selbst, ob und in welcher Intensität sie dieses Angebot annimmt.
    1997 haben von den schwangeren Frauen in der Beratung nach § 219 StGB 74% (= 14.863) einmal Kontakt mit der Beratungsstelle, 19 % ( = 3.870) haben mehrmals Kontakt und 6 % ( = 1.131) haben häufig Kontakt.
    Diese Zahlen lassen keine Rückschlüsse darüber zu, ob die Frauen im Jahr nach der Erstberatung weiterhin mit der Beratungsstelle in Verbindung sind und ob sie auch noch im folgenden Kalenderjahr, ggf. nach der Geburt ihres Kindes, die Beratungsstelle aufsuchen und Beratung und Hilfen in Anspruch nehmen.

    Beratungsnachweis

    Der Beratungsnachweis, der nach Abschluß der Konfliktberatung nach § 219 StGB ausgestellt wird, bestätigt eine erfolgte Beratung, die vom gesetzlichen Auftrag und Bemühen der beratenden Person her ausdrücklich auf die Vermeidung eines Schwangerschaftsabbruchs ausgerichtet ist. Ein späterer Schwangerschaftsabbruch wird dadurch weder gerechtfertigt noch gebilligt.
    76 % der Frauen in der Beratung nach § 219 StGB haben nach der Beratung einen Beratungsnachweis erhalten. Für 24% der Frauen in der Konfliktberatung ist kein Beratungsnachweis ausgestellt worden.

    6. Persönliche Situation der Ratsuchenden

    Familienstand

    Von den Frauen, die eine der katholischen Beratungsstellen zur Beratung nach § 219 StGB aufgesucht haben, sind 41 % ledig und 43 % verheiratet. Geschieden sind 9 %, getrennt lebend 6 % und verwitwet 1.

    Alter

    Jede vierte Frau, ist zwischen 25 und 29 Jahre alt, 23 % sind zwischen 30 und 34 Jahre alt, d.h. jede zweite Frau, die zur Konfliktberatung kommt ist zwischen 25 und 34 Jahre alt.
    Insgesamt 31 % der Frauen in der § 219-Beratung sind unter 25 Jahre alt. Die 35 bis 39jährigen Frauen haben einen Anteil von 15 %. Der Anteil der über 40jährigen Frauen liegt bei 6 %.

    Kinder

    63 % der Frauen, die zur Beratung nach § 219 StGB kommen, haben bereits Kinder, 37 % haben somit keine Kinder.

    Konfession/Religion

    Die katholische Beratungsstellen sind ein wichtiger Faktor des gesetzlich geforderten weltanschaulich pluralen Beratungsangebotes. Wie die Zahlen belegen, wird dieses Angebot von der gesamten Bevölkerung angenommen.
    Der Anteil der katholischen Frauen beträgt 39 %, die evangelischen Frauen sind mit 18 % vertreten, die islamischen Frauen mit einem Anteil von 12 %. Sonstigen Religionsgemeinschaften gehören 4 % an, keine Religionszugehörigkeit nennen 10 %, bei 17 % bleibt die Religion unbekannt.

    Nationalität

    1997 sind von allen 94.956 Ratsuchenden in der Erstberatung 57.261 = 60% Deutsche und 37.687 = 40 % Ausländerinnen.
    Von allen Ratsuchenden in der Erstberatung 1997 waren 11.482 bzw. 12 % Asylbewerberinnen/Asylberechtigte.
    Von den 37.687 Ausländerinnen waren 11.482 Asylbewerberinnen/Asylberechtigte, dies sind 30 %. D.h. mindestens jede dritte ausländische Frau, die 1997 eine katholische Schwangerschaftskonflikt-/Schwangerschaftsberatungsstelle aufgesucht hat, war Asylbewerberinnen/Asylberechtigte.
    Ausländische Frauen kommen im Vergleich zu den deutschen Frauen anteilig seltener zu Beratung nach § 219 StGB. Drei von vier Frauen in der Konfliktberatung haben die deutsche Staatsangehörigkeit, nur jede vierte Frauen ist Ausländerin: Die türkischen Frauen sind mit einem Anteil von 7 % vertreten, Frauen aus dem nichteuropäischen Ausland mit 6 %, die Frauen aus den (Teil-)Republiken des ehemaligen Jugoslawien mit 5 %, Frauen aus anderen europäischen Ländern mit 5 %. Italienische Frauen haben einen Anteil von 1 %. Spanische Frauen haben einen Anteil von weniger als 1 %.

    Berufliche Situation

    Die aktuelle berufliche Situation und die beruflichen Perspektiven Spielen im Schwangerschaftskonflikt eine wichtige Rolle. Von den Frauen in der gesetzlichen Konfliktberatung ist

    • jede vierte (26 %) voll berufstätig ,
    • teilzeitbeschäftigt
    • ist jede neunte (11,5 %),
    • ausschließlich Hausfrau
    • ist mehr als jede dritte (37 %)
    • z.Zt. arbeitslos
    • ist jede neunte (11 %) Frau
    • in Ausbildung
    • ist jede siebte (15 %) der Frauen.

    Auch für die Partner der Frauen, die zur Konfliktberatung kommen, liegen Angaben vor.

    Demnach sind 42 % voll berufstätig, je 1 % sind teilzeitbeschäftigt und ausschließlich Hausmann, z.Zt. arbeitslos sind 13 %, und in Ausbildung sind 5 %. Für 38 % bleibt die berufliche Situation unbekannt.

    Einkünfte

    Die Aussagen zu den Einkünften der Ratsuchenden beziehen sich nur auf die Quelle der Einkünfte. Rückschlüsse auf die zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht gewollt und nicht möglich.

    • 42 % der Frauen haben Einkünfte aus Erwerbstätigkeit.
    • Arbeitslosengeld/-hilfe beziehen 8 %, BAföG erhalten 2 %.
    • 19 % erhalten Sozialhilfe, Unterhaltsleistungen beziehen 16 %. Knapp 1 % der Frauen beziehen eine Rente.

    7. Probleme und Hilfen

    Gründe zum Besuch der Beratungsstelle

    Bei den Ratsuchenden liegt eine Vielfalt von Problemen vor, die zum Anlaß werden, im Schwangerschaftskonflikt eine Beratungsstelle aufzusuchen. Die Probleme resultieren aus der Einstellung zu dem erwarteten Kind, aus der erwarteten grundlegenden Veränderung der Lebenssituation, die mit einer Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes einhergeht, aus Problemen im Beziehungsbereich, aus der physisch-psychische Situation der Schwangeren sowie aus der sozialen und materiellen Lebenssituation.

    1. Die Einstellung zu dem erwarteten Kind

    57 % der Frauen geben an, daß sie zur Zeit kein Kind wünschen. Die gegenwärtigen Lebensbedingungen machen es offensichtlich schwer, sich auf ein Kind einzustellen, es in den Lebensplan zu integrieren. Zu den Frauen, die kein Kind (mehr) wünschen, gehören insbesondere auch jene, die bereits Kinder haben und aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation ihre Familienplanung abgeschlossen haben.

    2.Grundlegende Veränderung der Lebenssituation

  • Jede zweite Frauen in der Beratung nach § 219 gibt die berufliche Situation als einen Grund für ihre Konflikte an.
  • Die Situation als Alleinerziehende ist für jede vierte Frau ein Problem.
  • Die Nichtehelichkeit des Kindes nennen ein Drittel der ratsuchenden Frauen.
  • 3. Probleme im Beziehungsbereich

    Schwierigkeiten in der Partnerbeziehung nennen 41 % der Frauen in der Konfliktberatung als Grund zum Besuch der Beratungsstelle. 13 % haben Schwierigkeiten in der Beziehung zu den Eltern. Viele belastet der Druck in Richtung Schwangerschaftsabbruch von seiten des Partners (14 %), des sozialen Umfeldes (13 %) und der Familie (8 %).

    4. Physisch-psychische Situation

    70 % der Frauen, die zur Konfliktberatung kommen fühlen sich den physisch-psychischen Belastungen nicht gewachsen. Angst vor Verantwortung/Zukunftsangst haben 61%. Die gesundheitliche Situation und das Alter der Mutter betreffen jeweils ein Viertel bzw. gut ein Viertel der Frauen. Fast jede siebte Frau in der Konfliktberatung nennt Angst vor Schädigung des Kindes als belastenden Faktor.

    5. Soziale und materielle Lebenssituation

  • Die soziale als auch materielle Lebenssituation wird von vielen Frauen und ihre Familien als immer bedrohlicher empfunden.
  • Zwei Drittel der Frauen geben ihre finanzielle Situation als Grund an, für die Probleme, die sie mit dieser Schwangerschaft haben.
  • Bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit, auch die des Partners stellt sich für jede siebte Frau in der Konfliktberatung. Jede dritte Frau hat Probleme mit der Wohnung.
  • Probleme als Ausländerin/Asylantin
  • nennt jede 7 Frau.

    Beratung und Vermittlung von Hilfen

    Nach dem Selbstverständnis der katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung gehören zu einer umfassenden Beratung die persönliche Beratung als auch die Vermittlung von vielfältigen Hilfen. Die Hilfen sind integrativer Bestandteil der Beratung und werden von den Beraterinnen angeboten, ggf. geleistet und vermittelt.

    Beratung

    Die persönlichen Beratung aller Frauen, die zur Beratung nach § 219 StGB ist selbstverständlich. Bei 20 % (d.h. jeder fünfte Partner) können die Partner/Väter in die Beratung mit einbezogen werden. Die verhältnismäßig geringe Beteiligung der Partner läßt sich damit erklären, daß viele Frauen zunächst ihre Fragestellungen, ihre Zweifel mit einer "neutralen" Person besprechen wollen. Nicht selten sind die Schwierigkeiten in der Partnerbeziehung Auslöser des Schwangerschaftskonfliktes.

    • Eine Beratung in Sexualfragen/Familienplanung wünschen zwei Drittel der Frauen. Hier zeigt sich, daß die Beratungsstellen in Fragen zur Sexualität und Familienplanung besonders gefragt sind und entsprechende Beratungskonzepte gefordert sind.
    • Die Beratung in sozialen Fragen/Leistungen bildet in beiden Gruppen mit 91 % einen Schwerpunkt der Beratung. Dies wird auch verständlich beim Blick auf die Gründe zum Besuch der Beratungsstellen wo die finanzielle und materielle Lebenssituation Situation sowie die berufliche Situation als wichtige Faktoren genannt werden, die die Probleme mit begründen.
    • 30 % der Frauen haben Bedarf an sonstiger Fachberatung. D.h. weiterführende Beratung wie psychologische Beratung einschließlich Familientherapie, Schuldnerberatung, Migrantenberatung oder humangenetische Beratung wird in die Wege geleitet.

    Vermittlung von Hilfen

  • Für 16 % der Frauen in der Beratung nach § 219 StGB werden Hilfen aus der Bundesstiftung und für 7 % aus den Landesstiftungen Verfügung gestellt.
  • Hinzu kommen noch Hilfen für knapp 3 % der Frauen aus Kommunalen Hilfsfonds, Spendenmitteln, und sonstigen Mittel.
  • Finanzielle Mittel aus den bischöflichen Hilfsfonds stehen für 3 % der Frauen in der § 219 - Beratung zur Verfügung.
  • Sachleistungen
  • werden von knapp 4 % der Frauen, die Hilfen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen von 11% und die Hilfen bei Behördenkontakten von 12 % in Anspruch genommen.
  • Die Hilfe bei Wohnraumbeschaffung hat gegenüber den Vorjahren an Bedeutung verloren. Trotzdem zeigen die absoluten Zahlen (hier 3,9 % = 779 und 4,9 % = 3561) wie vielen Frauen tatsächlich geholfen wird.
  • Die weiteren Hilfen und die sonstigen Hilfen ergeben in der Summe für Frauen in der Beratung nach § 219 StGB einen Anteil von 18 %.
  • Die geringen Anteile bei den finanziellen und auch materiellen Hilfen der ratsuchenden Frauen, die zur Beratung nach § 219 kommen erklären sich u.a. daraus, daß viele von ihnen nicht die längerfristigen Begleitung in Anspruch nehmen und nur kurzzeitigen Kontakt mit der Beratungsstelle haben.

    Finanzielle Hilfen

    Bundesstiftung, Landesstiftung, Kommunale Hilfsfonds

  • Über katholische Beratungsstellen wurden 1997 aus Bundesstiftungsmitteln 66.847.356 DM ausgezahlt.
  • Aus Landesstiftungen konnten 18.273.955 DM zur Verfügung gestellt werden.
  • Aus Kommunalen Hilfsfonds sind 1.024.631 DM ausgezahlt worden.
  • Bei diesen Angaben muß beachtet werden, daß in Bayern die Bundes- und Landesstiftungsmittel nicht getrennt erfaßt werden, so daß sich bei den Zahlen von Bayern immer Bundes- und Landesmittel verbergen.
  • Auch 1997 bleibt das Problem, daß einige Zuwendungsempfänger von Bundesstiftungsmitteln Sozialhilfeempfängerinnen und Asylbewerberinnen ausgrenzen. Dabei geht auch die Intention der Bundesstiftung verloren, eine unbürokratische Hilfe für Frauen in Notsituationen zu sein.

    Diözesane Hilfsfonds

    Der in allen Diözesen Deutschlands vorhandene Bischöfliche Hilfsfonds wird nur in besonderen Härtefällen eingesetzt, wenn gesetzliche und sonstige freiwilligen Hilfen nicht greifen. 1997 sind insgesamt 13.037.073 DM aus Bischöflichen Hilfsfonds Frauen und Familien zur Verfügung gestellt worden. Die Summe setzt sich zusammen aus Zuschüssen, die 91 % ausmachen, Soforthilfen mit 8 % und Darlehen mit 1 %. Hinzu kommen noch Spendenmittel in Höhe von 1,44 Millionen.

    8. Ausgang der Schwangerschaft

    Der Ausgang der Schwangerschaft wird in den Kategorien Noch schwanger, Kind geboren, Fehlgeburt/Totgeburt, Schwangerschaftsabbruch und unbekannt erfaßt. Noch schwanger bedeutet, die Entscheidung für das Kind steht im Zeitpunkt der Erhebung fest. Kind geboren bedeutet, daß der Beraterin die Geburt des Kindes im Zeitraum der Erhebung definitiv bekannt ist. Ausgang Schwangerschaftsabbruch bedeutet, daß die Beraterin bei Abschluß der Beratung bei der Schwangeren eine Tendenz zum Schwangerschaftsabbruch wahrnimmt.
    Ausgang unbekannt bedeutet, daß die Beratung zum Zeitpunkt beendet wurde, in dem der Schwangerschaftsabbruch noch möglich war und die Beraterin die Entscheidung der Ratsuchenden nicht kennt. Da die Tendenz vieler Frauen beim letzten Beratungsgespräch ambivalent ist, darf die Zahl unbekannt keinesfalls mit Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche gleichgesetzt werden. Erfahrungen der Beratungsstellen zeigen, daß häufig nach einer Konfliktberatung eine weitere Inanspruchnahme der Beratungsstelle unterbleibt, wenn der Konflikt geklärt werden konnte und zum Beispiel dann, wenn die Schwangere eigene Kräfte und Unterstützung aus dem Umfeld mobilisieren kann und weitergehende Hilfen nicht benötigt werden.
    1997 haben sich 25 % der Frauen die die vorgeschriebenen Beratung nach § 219 StGB in einer katholischen Beratungsstelle in Anspruch genommen haben, für das Kind entschieden davon sind zum Zeitpunkt der Erfassung 16 % noch schwanger. 8,0 % haben das Kind bereits geboren. 1 % hatten eine Fehlgeburt/Totgeburt. Für 7 % bestand die Tendenz zum Schwangerschaftsabbruch. Für 69 % bleibt der Beraterin der Ausgang der Schwangerschaft unbekannt, weil die Schwangere den Kontakt mit der Beratungsstelle nach den Beratungsgesprächen nicht mehr fortgeführt hat.

    Die hier vorgestellten Ergebnisse sind Bestandteil der 15. Erhebung, die den Zeitraum 1993 bis 1997 umfaßt und die Ende Februar 1999 erscheint.

    Die Dokumentation kann gegen Kostenerstattung beim Herausgeber bestellt werden.

    Deutscher Caritasverband
    Referat Familienhilfe

    Telefonische Rücksprache:
    Frau Angelika Maier, Tel. 0761/200-451
    Frau Gudrun Falk-Lutz-Bachmann, Tel. 0761/200-454

     

    Zuletzt geändert am:
    • 18.11.2013
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