Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes |
Entwicklungen in der Arbeit der katholischen Schwangerschaftskonflikt-/Schwangschaftsberatungsstellen |
1. Aktuelle Situation Im gesamten Bundesgebiet stehen insgesamt 270 katholische Beratungsstellen in Trägerschaft der Caritasverbände, des Sozialdienstes katholischer Frauen sowie einiger katholischer Eheberatungsstellen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt offen. |
2 Gesamtzahl der Ratsuchenden
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1996 |
1997 |
Erstberatungen (1. Jahr der Beratung) |
94.731 |
94956 |
2. Jahr der Beratung |
16.675 |
18.434 |
3. Jahr der Beratung |
3.102 |
2.883 |
Gesamt |
114.508 |
116.273 |
1997 haben 116.273 Frauen eine der 270 katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen aufgesucht. Davon sind 94.956 zum ersten Mal (Erstberatung) in die Beratungsstelle gekommen. 18.434 Frauen sind 1998 im zweiten Jahr der Beratung, d.h. sie haben 1997 die Beratungsstelle zur Erstberatung aufgesucht und stehen 1998 weiterhin in Kontakt mit ihr, sei es, daß sie auch nach der Geburt ihres Kindes Beratung und Hilfe benötigen, oder sei es, weil das Kind erst 1997 geboren wurde. Auch im dritten Jahr nach dem Erstbesuch in der Beratungsstelle besteht häufig noch Kontakt, 1997 sind es insgesamt 2.883 Frauen. 3. Entwicklung in den Diözesen Die Entwicklung hinsichtlich der Anzahl der Ratsuchenden ist 1997 in den einzelnen Diözesen unterschiedlich. Manche Diözesen haben im Erhebungszeitraum 1997 gegenüber dem Vorjahr weiterhin einen Anstieg der Ratsuchenden insgesamt zu verzeichnen. In einigen Diözesen ist die Anzahl der Ratsuchenden zurückgegangen. 4. Entwicklung nach Bundesländern Der Anteil der Beratungen nach § 219 StGB, die in den einzelnen Bundesländern in den katholischen Beratungsstellen durchgeführt werden, weist folgende Verteilung auf: 5. Verlauf der Beratung Art der Beratung Im folgenden wird ausschließlich die Gruppe der Frauen in der Beratung nach § 219 StGB betrachtet, weil sich hier die Probleme, die zu Schwangerschaftskonflikten führen, in zugespitzter Form zeigen. Vermittlung zur Beratung Die Einstellungen zur Beratung und die Erwartungen an die Beratung werden u.a. geprägt durch die Information oder die Informanten, die die Wege zur Beratung aufgezeigt haben:
Häufigkeit und Dauer des Kontaktes mit der Beratungsstelle Das Angebot der katholischen Beratungsstellen beinhaltet Beratung, Begleitung und die Vermittlung von Hilfen. Die ratsuchende Frau entscheidet selbst, ob und in welcher Intensität sie dieses Angebot annimmt. Beratungsnachweis Der Beratungsnachweis, der nach Abschluß der Konfliktberatung nach § 219 StGB ausgestellt wird, bestätigt eine erfolgte Beratung, die vom gesetzlichen Auftrag und Bemühen der beratenden Person her ausdrücklich auf die Vermeidung eines Schwangerschaftsabbruchs ausgerichtet ist. Ein späterer Schwangerschaftsabbruch wird dadurch weder gerechtfertigt noch gebilligt. 6. Persönliche Situation der Ratsuchenden Familienstand Von den Frauen, die eine der katholischen Beratungsstellen zur Beratung nach § 219 StGB aufgesucht haben, sind 41 % ledig und 43 % verheiratet. Geschieden sind 9 %, getrennt lebend 6 % und verwitwet 1. Alter Jede vierte Frau, ist zwischen 25 und 29 Jahre alt, 23 % sind zwischen 30 und 34 Jahre alt, d.h. jede zweite Frau, die zur Konfliktberatung kommt ist zwischen 25 und 34 Jahre alt. Kinder 63 % der Frauen, die zur Beratung nach § 219 StGB kommen, haben bereits Kinder, 37 % haben somit keine Kinder. Konfession/Religion Die katholische Beratungsstellen sind ein wichtiger Faktor des gesetzlich geforderten weltanschaulich pluralen Beratungsangebotes. Wie die Zahlen belegen, wird dieses Angebot von der gesamten Bevölkerung angenommen. Nationalität 1997 sind von allen 94.956 Ratsuchenden in der Erstberatung 57.261 = 60% Deutsche und 37.687 = 40 % Ausländerinnen. Berufliche Situation Die aktuelle berufliche Situation und die beruflichen Perspektiven Spielen im Schwangerschaftskonflikt eine wichtige Rolle. Von den Frauen in der gesetzlichen Konfliktberatung ist
Auch für die Partner der Frauen, die zur Konfliktberatung kommen, liegen Angaben vor. Demnach sind 42 % voll berufstätig, je 1 % sind teilzeitbeschäftigt und ausschließlich Hausmann, z.Zt. arbeitslos sind 13 %, und in Ausbildung sind 5 %. Für 38 % bleibt die berufliche Situation unbekannt.
Einkünfte Die Aussagen zu den Einkünften der Ratsuchenden beziehen sich nur auf die Quelle der Einkünfte. Rückschlüsse auf die zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht gewollt und nicht möglich.
7. Probleme und Hilfen Gründe zum Besuch der Beratungsstelle Bei den Ratsuchenden liegt eine Vielfalt von Problemen vor, die zum Anlaß werden, im Schwangerschaftskonflikt eine Beratungsstelle aufzusuchen. Die Probleme resultieren aus der Einstellung zu dem erwarteten Kind, aus der erwarteten grundlegenden Veränderung der Lebenssituation, die mit einer Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes einhergeht, aus Problemen im Beziehungsbereich, aus der physisch-psychische Situation der Schwangeren sowie aus der sozialen und materiellen Lebenssituation.
1. Die Einstellung zu dem erwarteten Kind
57 % der Frauen geben an, daß sie zur Zeit kein Kind wünschen. Die gegenwärtigen Lebensbedingungen machen es offensichtlich schwer, sich auf ein Kind einzustellen, es in den Lebensplan zu integrieren. Zu den Frauen, die kein Kind (mehr) wünschen, gehören insbesondere auch jene, die bereits Kinder haben und aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation ihre Familienplanung abgeschlossen haben. 2.Grundlegende Veränderung der Lebenssituation 3. Probleme im Beziehungsbereich
Schwierigkeiten in der Partnerbeziehung nennen 41 % der Frauen in der Konfliktberatung als Grund zum Besuch der Beratungsstelle. 13 % haben Schwierigkeiten in der Beziehung zu den Eltern. Viele belastet der Druck in Richtung Schwangerschaftsabbruch von seiten des Partners (14 %), des sozialen Umfeldes (13 %) und der Familie (8 %). 4. Physisch-psychische Situation 70 % der Frauen, die zur Konfliktberatung kommen fühlen sich den physisch-psychischen Belastungen nicht gewachsen. Angst vor Verantwortung/Zukunftsangst haben 61%. Die gesundheitliche Situation und das Alter der Mutter betreffen jeweils ein Viertel bzw. gut ein Viertel der Frauen. Fast jede siebte Frau in der Konfliktberatung nennt Angst vor Schädigung des Kindes als belastenden Faktor. 5. Soziale und materielle Lebenssituation
Beratung und Vermittlung von Hilfen Nach dem Selbstverständnis der katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung gehören zu einer umfassenden Beratung die persönliche Beratung als auch die Vermittlung von vielfältigen Hilfen. Die Hilfen sind integrativer Bestandteil der Beratung und werden von den Beraterinnen angeboten, ggf. geleistet und vermittelt. Beratung Die persönlichen Beratung aller Frauen, die zur Beratung nach § 219 StGB ist selbstverständlich. Bei 20 % (d.h. jeder fünfte Partner) können die Partner/Väter in die Beratung mit einbezogen werden. Die verhältnismäßig geringe Beteiligung der Partner läßt sich damit erklären, daß viele Frauen zunächst ihre Fragestellungen, ihre Zweifel mit einer "neutralen" Person besprechen wollen. Nicht selten sind die Schwierigkeiten in der Partnerbeziehung Auslöser des Schwangerschaftskonfliktes.
Vermittlung von Hilfen Die geringen Anteile bei den finanziellen und auch materiellen Hilfen der ratsuchenden Frauen, die zur Beratung nach § 219 kommen erklären sich u.a. daraus, daß viele von ihnen nicht die längerfristigen Begleitung in Anspruch nehmen und nur kurzzeitigen Kontakt mit der Beratungsstelle haben. Finanzielle Hilfen Bundesstiftung, Landesstiftung, Kommunale Hilfsfonds Auch 1997 bleibt das Problem, daß einige Zuwendungsempfänger von Bundesstiftungsmitteln Sozialhilfeempfängerinnen und Asylbewerberinnen ausgrenzen. Dabei geht auch die Intention der Bundesstiftung verloren, eine unbürokratische Hilfe für Frauen in Notsituationen zu sein. Diözesane Hilfsfonds Der in allen Diözesen Deutschlands vorhandene Bischöfliche Hilfsfonds wird nur in besonderen Härtefällen eingesetzt, wenn gesetzliche und sonstige freiwilligen Hilfen nicht greifen. 1997 sind insgesamt 13.037.073 DM aus Bischöflichen Hilfsfonds Frauen und Familien zur Verfügung gestellt worden. Die Summe setzt sich zusammen aus Zuschüssen, die 91 % ausmachen, Soforthilfen mit 8 % und Darlehen mit 1 %. Hinzu kommen noch Spendenmittel in Höhe von 1,44 Millionen. 8. Ausgang der Schwangerschaft Der Ausgang der Schwangerschaft wird in den Kategorien Noch schwanger, Kind geboren, Fehlgeburt/Totgeburt, Schwangerschaftsabbruch und unbekannt erfaßt. Noch schwanger bedeutet, die Entscheidung für das Kind steht im Zeitpunkt der Erhebung fest. Kind geboren bedeutet, daß der Beraterin die Geburt des Kindes im Zeitraum der Erhebung definitiv bekannt ist. Ausgang Schwangerschaftsabbruch bedeutet, daß die Beraterin bei Abschluß der Beratung bei der Schwangeren eine Tendenz zum Schwangerschaftsabbruch wahrnimmt. Die hier vorgestellten Ergebnisse sind Bestandteil der 15. Erhebung, die den Zeitraum 1993 bis 1997 umfaßt und die Ende Februar 1999 erscheint. Die Dokumentation kann gegen Kostenerstattung beim Herausgeber bestellt werden. Deutscher Caritasverband Telefonische Rücksprache: |