Berlin, 16. Dezember 2008.
Morgen treffen sich die
Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin, um über die Neuorganisation
der Arbeitsvermittlung zu sprechen. Der Deutsche Caritasverband (DCV) ruft im
Vorfeld der Konferenz Bund und Länder dazu auf, sich einer notwendigen
Grundgesetzänderung nicht zu verweigern. Mit ihr kann die Zusammenarbeit
zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen auf eine rechtlich
sichere Basis gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die
derzeitige Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrig
gewertet. Auf eine Grundgesetzänderung hatte sich die Konferenz der
Arbeits- und Sozialminister zusammen mit dem Bundesarbeitsminister bereits
verständigt. Diese ist aber nun von Bayern erneut in Frage gestellt worden.
„Über sieben Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende empfangen, sind von der Entscheidung
betroffen“, sagt Georg Cremer, Generalsekretär des DCV. „Sie
sind auf eine effektive und unbürokratische Hilfe aus einer Hand
angewiesen.“ Gefragt sei eine intelligente Lösung, die die Vorteile
einer zentralen Steuerung und Finanzierung durch den Bund mit dezentralen
Gestaltungsspielräumen verbinde. Zur Schaffung solcher Strukturen sei eine
Grundgesetzänderung unumgänglich.
Cremer mahnt eine schnelle Entscheidung an. Für die Beschäftigten in
den Arbeitsagenturen sei die Situation ebenso wenig zumutbar wie für die
Leistungsempfänger. Gebraucht würden motivierte Fallmanager, die mit
Kompetenz und Kontakten vor Ort die Vermittlung in Arbeit erreichen
könnten. Die Bundesagentur für Arbeit brauche Planungssicherheit,
damit rechtzeitig vor Ablauf der durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten
Frist funktionierende Strukturen aufgebaut werden können.
Kontakt:
Reiner Sans, Rechtsdirektor beim Deutschen Caritasverband,
Telefon: 0761 200-580, E-Mail:
reiner.sans@caritas.de
Pressemitteilung
Caritas für Grundgesetzänderung bei Arbeitsvermittlung
Erschienen am:
16.12.2008
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