Freiburg. 28. September 2006.
Als menschlich unzumutbar und politisch unverantwortlich kritisiert der
Präsident des Deutschen Caritasverbandes (DCV) Peter
Neher
die so genannten Kettenduldungen. Aus Anlass des Flüchtlingstages am 29.
September fordert
Neher
erneut, „dass endlich eine
Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer gefunden wird. Ich
hoffe sehr, dass die Innenministerkonferenz im November einen entsprechenden
Beschluss fasst.“
Von den fast 200.000 langjährig geduldeten Ausländern leben etwa 120.000 schon
seit mindestens fünf Jahren in Deutschland. Sie haben nur wiederholte,
kurzfristige Duldungsbescheide und sind stets von Abschiebung bedroht. „Der
jetzige Zustand führt dazu, dass wertvolle Jahre vergeudet werden, in denen
viel für die Integration dieser Menschen getan werden könnte“ erinnert der
Caritas-Präsident.
Nach Auffassung des DCV sollen Geduldete, die sich seit mindestens fünf Jahren
in Deutschland aufhalten, ein Aufenthaltsrecht erhalten. Für Familien, deren
Kinder in Deutschland geboren wurden oder die bei Einreise der Eltern noch
Kleinkinder waren, soll eine Aufenthaltsdauer von drei Jahren ausreichen.
Dieser verkürzte Mindestaufenthalt soll ebenfalls für alte, schwer kranke und behinderte
Menschen genügen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen schon nach
zweijährigem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.
Traumatisierte Personen sollen ohne Mindestaufenthaltsdauer eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten, damit unverzüglich ihr Heilungsprozess beginnen
kann. Eine Bleiberechtsregelung sollte zudem eine Öffnungsklausel enthalten,
die unter besonderen Umständen notwendige Einzelfallgerechtigkeit ermöglicht.
Arbeitslosigkeit oder der Bezug ergänzender sozialer Hilfen darf nicht zum
Ausschluss einer Aufenthaltserlaubnis führen, Die Betroffenen sind gerade
mangels eines Aufenthaltsrechts vom Arbeitsmarkt, einer Ausbildung und anderen
Maßnahmen der Integration ausgeschlossen. Erst die Aufenthaltserlaubnis schafft
die rechtliche Voraussetzung, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu
erwerben. Die Verlängerung der ersten befristeten Aufenthaltserlaubnis kann
dann davon abhängig gemacht werden, dass der Betreffende einen eigenständigen
Beitrag zum Lebensunterhalt erbringt.
Kontakt: Hans-Dieter Schäfers, Referat Migration und Integration,
Telefon 0761 / 200 475,
E-mail
:
hans-dieter.schaefers@caritas.de
Pressemitteilung
Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer überfällig
Erschienen am:
28.09.2006
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