Der Gesetzentwurf sehe durchaus Leistungsverbesserungen vor, die insbesondere demenziell erkrankten Menschen zu Gute kommen sollen. "Die Reform bleibt aber auf halbem Weg stecken, wenn nicht endlich die spezifischen Bedarfe von Demenzkranken bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden", so Neher.
Positiv bewertet die Caritas, dass vorgesehen ist, pflegende Angehörige stärker zu entlasten. Der Gesetzesentwurf sieht beispielsweise vor, auch während der Kurzzeit- und Entlastungspflege oder bei Kuren für pflegende Angehörige das Pflegegeld zur Hälfte weiterzuzahlen. Aber auch hier greift der Entwurf aus Sicht der Caritas zu kurz. So müssten Kurzzeitpflege und Ersatzpflege stärker flexibilisiert und bestehende Hürden für deren Inanspruchnahme abgesenkt werden.
"Auch die neuen Fördermöglichkeiten für den Ausbau ambulanter Wohngruppen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht vielen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden", betont Neher.
Kontakt: Dr. Elisabeth Fix, Referentin Rehabilitation, Alten- und Gesundheitspolitik, Tel.: 030 / 284447 46, elisabeth.fix@caritas.de