Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer sagte: "Pflegebedürftige, Demenzkranke und Menschen mit Behinderung haben einen besonderen zahnärztlichen Behandlungsbedarf, der in der gesetzlichen Krankenversicherung bisher kaum berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber hat zwar erste Schritte unternommen, die zahnärztliche Betreuung dieser Gruppen zu verbessern, eine systematische zahnärztliche Prävention gibt es für sie allerdings bisher nicht. Gezielte präventive Leistungen sind aber notwendig, denn diese Patienten sind zu einer eigenverantwortlichen Mundhygiene oft nicht in der Lage. Diesen gravierenden Nachteil müssen wir durch vorsorgende Betreuung so weit wie irgend möglich ausgleichen."
Caritas-Präsident Peter Neher weist auf die Situation in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege hin: "Vor allem um die Zahngesundheit von Menschen mit kognitiven Einschränkungen ist es schlecht bestellt. Dies betrifft sowohl Menschen mit einer geistigen Behinderung als auch demenzkranke Pflegebedürftige. In Pflegeeinrichtungen sind 60 bis 70 Prozent der Bewohner demenzkrank. Wir brauchen deshalb eine organisierte, systematische Zahnprophylaxe in zahnärztlicher Verantwortung."
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