Anlässlich einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu den Hartz-IV- Sanktionen ergänzt Neher: „Die meisten Menschen wollen arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, viele von ihnen haben aber aufgrund ihrer persönlichen Situation so gut wie keine Chancen am Arbeitsmarkt."
Chancen auf wirksame Hilfen für unter 25-Jährige nicht vertun
Gegenwärtig erhalten Jugendliche unter 25 Jahren bei der ersten Pflichtverletzung nur noch Leistungen für Unterkunft und Heizung. In der zweiten Stufe werden die Leistungen komplett gestrichen. „Es kann nicht sein, dass im SGB II Sonderregelungen für junge Menschen gelten, die sonst in keinem anderen Sozialrecht existieren“, kritisiert Neher. „Diese scharfen Regeln wirken häufig kontraproduktiv. Oft geht der Kontakt zu den Jobcentern und der Jugendhilfe verloren, Chancen für wirksame Hilfen werden so vertan.“
Gute Beratung verhindert Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide
Nach Meinung der Caritas dürfen Unterkunft und Heizung künftig nicht mehr sanktioniert werden, da sonst Mietschulden auflaufen, die im schlimmsten Fall zu Wohnungslosigkeit führen. Bei einer kompletten Einstellung der Zahlungen wird zudem keine Krankenversicherung mehr gezahlt. „Das heißt, dass Hartz-IV-Empfänger im Extremfall ohne Wohnung und ausreichenden Krankversicherungsschutz da stehen“, so Neher.
Der Deutsche Caritasverband kritisiert, dass in den Jobcentern die Mitarbeiter aufgrund ihrer Überlastung häufig telefonisch nicht erreichbar sind. „Viele Widersprüche und Klagen wären vermeidbar, wenn die Betroffenen über ihre Bescheide besser beraten und aufgeklärt würden.“ Sinnvoll wäre die Einrichtung von regionalen Ombudsstellen, in denen die Leistungsempfänger eine neutrale Beratung erhalten können.