Corona-Krise - Zuschüsse für die Sozialwirtschaft
Die aktuelle Corona-Krise ist eine extreme Bewährungsprobe für unsere Gesellschaft und auch für die soziale Infrastruktur in Deutschland. Getragen wird diese vor allem von den Einrichtungen, Diensten und Initiativen der freien Wohlfahrtspflege und dem Engagement der dort tätigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Die Bedeutung und der Wert einer gut ausgebauten sozialen Infrastruktur zeigen sich in der Bewältigung der aktuellen Krise.
Gleichzeitig offenbart sich aber auch, wie wirtschaftlich verletzlich die gemeinnützigen Träger sozialer Dienste sind. Die gemeinnützigen Träger leben von der Hand in den Mund. Sie dürfen aufgrund des Gemeinnützigkeitsrechts nur beschränkt finanzielle Vorsorge für Krisensituationen treffen und zudem bieten die bestehenden Refinanzierungsbedingungen keinen Spielraum für die Bildung von Risikorücklagen. Darüber müssen wir nach der Krise noch einmal grundsätzlich nachdenken.
Derzeit erleben viele Arbeitsbereiche der Caritas existenzgefährdende Einnahmeausfälle. Die außerordentlichen Belastungen gefährden die Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur in der Krise und führen bei fehlender Unterstützung seitens der Kostenträger und der öffentlichen Hand zu einem Wegfall bewährter Strukturen.
Wir können nicht durch Überproduktion kompensieren
In diese Richtung zeigt das gemeinsame, hohe Engagement in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erste Früchte: Das Verständnis der politisch Verantwortlichen und Kostenträger für die Bedeutung und die Besonderheiten der freien Wohlfahrtspflege in der Krise wächst. Das Bundeskabinett hat jetzt ein spezielles Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das auch die besonderen Anforderungen gemeinnütziger Träger berücksichtigt.
Der Schutzschirm soll nachrangig greifen, nachdem andere Entschädigungen oder gesetzliche Leistungen ausgeschöpft sind, und er verlangt von den Empfängern, dass freie Kapazitäten für die Bewältigung der Corona-Krise, soweit zumutbar und rechtlich zulässig, zur Verfügung gestellt werden. Der Schirm spannt sich über die meisten Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege. Wir wollen dies aufmerksam begleiten und, wo nötig, auf Härten hinweisen. Ausgenommen sind derzeit noch Dienstleister im Bereich der Väter-/Mütter-/ Kindkuren. Diese Ausnahme muss - so unser Signal an die Politik - auch wegfallen.
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Corona-Krise und Arbeitsrecht
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