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neue caritas Stiftungen

Augen auf bei der Anlage - Nachhaltigkeit lohnt sich

Wenn es um Kapitalanlagen geht, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen, haben Stiftungen so ihre Vorbehalte – beispielsweise, dass dies zu einer geringeren Rendite führe. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass solche Bedenken leicht zu entkräften sind.

Man stelle sich vor, ein Stiftungsvorstand würde alle vorliegenden Förderanträge ungeprüft auf einen großen Stapel legen und dann mit verbundenen Augen die Anträge ziehen, die bewilligt werden sollen. Absurd? So oder so ähnlich muss man sich aber das sogenannte "blind-eye investing" vorstellen, bei dem Stiftungen die Titel für die Kapitalanlage ohne Rückkopplung mit dem Stiftungszweck auswählen (lassen). Nicht nur die vielfach als Beispiel herangezogene "Gates-Foundation"1 ist so vorgegangen: Sie hielt Aktien von Unternehmen, die in Afrika die Umwelt beeinträchtigen, und hat dort gleichzeitig Programme zur Förderung der Gesundheit von Kindern umgesetzt. Auch bei der niederländischen Krebsstiftung "KWF Kankerbestrijding" schafften es Tabakunternehmen in das Portfolio, weil bei der Kapitalanlage ein wachsames Auge fehlte. Es sind gerade Fälle wie diese, die die Aufmerksamkeit der Stiftungen in den vergangenen Jahren verstärkt auf das nachhaltige Investment gelenkt haben. Aufseiten der Stiftungen gibt es erfahrungsgemäß trotz steigenden Interesses nach wie vor Vorbehalte gegen diese Form der Kapitalanlage.

Wie nachhaltiges Investment funktioniert

Grundidee des nachhaltigen Investments ist, neben den klassischen Anlagekriterien - Rendite, Risiko und Liquidität - auch die sozialen und umweltbezogenen Leistungen des Emittenten eines Wertpapiers zu berücksichtigen. Dahinter stehen zwei Motive: Auf der einen Seite sind hier Anleger aktiv, die auch bei der Kapitalanlage die Ziele und Werte berücksichtigen wollen, für die sie als Einzelperson beziehungsweise für die ihre Organisation, zum Beispiel Kirche oder Stiftung, stehen. Bei anderen Anlegern dominieren dagegen Rendite-Risiko-Überlegungen. Sie sind davon überzeugt, dass sich die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der Emittenten positiv auf Rendite und Risiko auswirkt. Wie im Folgenden noch dargestellt wird, lassen sich beide Aspekte beim nachhaltigen Investment im Sinne einer "doppelten Divi­dende" verbinden. Im Hinblick auf die Um­setzung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Anlage dominieren im deutschsprachigen Raum drei Strategien:

Bis in die Anfänge des nachhaltigen Investments zurück reicht die Nutzung von Ausschlusskriterien. Dabei werden Unternehmen vom Investment ausgeschlossen, die entweder in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder gegen anerkannte Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards verstoßen. Was dabei ein kontroverses Geschäftsfeld oder -verhalten ist, obliegt der Definition des Investors. Klassisch sind hier die sogenannten "sin-stocks", zum Beispiel Alkohol, Glücksspiel und Rüstung, aber auch Aspekte wie Atomenergie und grüne Gentechnik spielen eine wichtige Rolle. Beim Geschäftsverhalten haben im Zuge der Globalisierung die Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte sowie von Standards im Bereich Korruption und Bilanzfälschung hohe Bedeutung. Durch die Anwendung von Ausschlusskriterien können Stiftungen gezielt die Emittenten vom Investment ausschließen, die ihren Stiftungszweck in grober Weise konterkarieren.

Weit verbreitet ist im deutschsprachigen Raum der "Best-in-Class"-Ansatz. Dabei werden jeweils die Unternehmen zum Investment ausgewählt, die innerhalb ihrer Branche führend im Nachhaltigkeitsmanagement sind. Hierbei wird zwischen dem relativen und dem absoluten Ansatz unterschieden: Beim relativen "Best-in-Class"-Ansatz wird ein fixer Prozentsatz der Unternehmen, zum Beispiel die besten 20 Prozent einer Branche, als "Best-in-Class" definiert. Beim absoluten Ansatz werden dagegen Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen bestimmt. Nur Unternehmen, die diesen Standards genügen, bekommen das Prädikat "Klassenbester". Der "Best-in-Class"-Ansatz erlaubt durch die Anwendung entsprechender Positivkriterien die gezielte Auswahl von Unternehmen, die den Stiftungszweck fördern.

Noch in den Anfängen steckt in Deutschland das "engagement" (englisch). Hier üben Investoren einzeln oder in einer konzertierten Aktion direkten Einfluss auf die Unternehmen aus, deren Aktien oder Anleihen sie halten. Ziel ist es dabei, Verbesserungen beim Umweltmanagement, beim gesellschaftlichen Engagement oder bei der Corporate Governance (Ordnungsrahmen bei der Leitung und Überwachung von Unternehmen) zu erreichen. "Engagement" ist dabei ohne die (Droh-) Op­tion des Desinvestments, das heißt des Verkaufs der Aktien oder Anleihen, nicht effektiv - sie muss daher Bestandteil der Strategie sein. In der Praxis findet man häufig eine Kombination der genannten Anlagestra­tegien. Die Analysen im Hinblick auf Ausschlusskriterien sowie das "Best-in-Class"-Rating werden häufig durch spezialisierte Nachhaltigkeits-Ra­tingagenturen wie "oekom research" durchgeführt. An­gesichts weltweiter Krisen- und Inflationsängste sind in der jüngeren Vergangenheit auch alternative Investments in den Fo­kus nachhaltigkeitsorientierter Anleger ge­rückt. Während dabei einige Bereiche, zum Beispiel Immobilien und Mikrofinanz, schon länger auch unter Nachhaltigkeitskriterien betrachtet werden, fängt die Diskussion um das Ob und Wie nachhaltiger Investitionen bei anderen Anlagen, insbesondere bei Rohstoffen, gerade erst an.

Ob Aktien, Unternehmens- oder Staatsanleihen, Immobilien oder Mikrofinanz - vor der Beantwortung der Frage nach dem Wie stellt sich vielen Stiftungen die Frage nach dem Ob: Darf ich als Stiftung eine am Stiftungszweck ausgerichtete Anlagestrategie verfolgen und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für die Struktur der Anlagen und deren Erträge? Zu diesen Fragen gibt es, wie schon erwähnt, eine Reihe von Vorbehalten.

Vorbehalt 1: Stiftungszweck wird nur über Mittelverwendung erreicht
Um für die Förderpolitik ein maximales Budget zu erzielen, dürfe man sich bei der Kapitalanlage keine Beschränkungen sozialer oder umweltbezogener Natur unterwerfen - so lässt sich ein häufig geäußerter Vorbehalt von Stiftungen gegen eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage zusammenfassen. Die dahinterstehende Frage, ob eine zweckgeleitete Anlagepolitik bei Stiftungen überhaupt zulässig ist, wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Die Gegner einer solchen Anlagepolitik argumentieren, dass eine Vermischung von anlage- und förderpolitischen Zielen zu Interessenkonflikten führen kann, die die Zweckerfüllung als oberste Prämisse des Stiftungshandelns negativ beeinflussen kann. Befürworter einer zweckgeleiteten Kapitalanlage weisen dagegen darauf hin, dass aufgrund der klaren Überordnung des Stiftungszweckes im deutschen Stiftungsrecht eine Trennung von Anlage- und Förderpolitik überhaupt nicht möglich sei. Vielmehr müsse durch die Berücksichtigung entsprechender Kriterien vermieden werden, dass eine zweckkonträre Kapitalanlage den Verwirklichungsgrad des Stiftungszwecks reduziert oder konterkariert.

Die eingangs geschilderten Beispiele der "Gates-Foundation" und der Krebsstiftung machen meines Erachtens unabhängig vom Ausgang der beschriebenen Diskussion deutlich, welche Folgen das Ignorieren von sozialen, umweltbezogenen und kulturellen Kriterien bei der Kapitalanlage haben kann. Durch die Berücksichtigung von Ausschlusskriterien - bei der Krebsstiftung beispielsweise des Kriteriums "Tabak" - und die Anwendung des "Best-in-Class"-Ansatzes lassen sich zweckkonträre Anlagen ausschließen und zweckfördernde Anlagen gezielt auswählen.

Vorbehalt 2: Nachhaltige Kapitalanlage heißt Verzicht auf Rendite
Die am Anfang des vorangehenden Abschnitts dargestellte Argumentation unterstellt, dass durch den Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien eine schlechtere Performance erreicht wird und damit weniger Fördermittel zur Verfügung stehen. Und in der Tat gehen einige Anleger(innen) immer noch davon aus, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien zu einer im Vergleich mit konventionellen Anlagen geringeren Rendite führe. Zahlreiche Studien haben jedoch inzwischen belegt, dass es einen solchen systematischen Nachteil nicht gibt. Im Gegenteil: In einer sogenannten Metastudie hat beispielsweise die Beratungsgesellschaft Mercer 36 entsprechende Performancestudien ausgewertet. Danach belegen 20 Studien einen positiven Einfluss der Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in die Titelauswahl auf die Performance, weitere zehn Studien sehen hier einen neutralen bis leicht positiven Zusammenhang. Nur sechs Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sich ein entsprechendes Vorgehen negativ auf die Performance auswirken kann.2

Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) aus dem Sommer 2010 belegt, dass marktbreit gestreute nachhaltige Kapitalanlagen auch in der Finanzkrise 2007 bis 2009 im Vergleich zu konventionellen Anlagen keine schlechteren Ergebnisse erzielt haben. Die DBU stellt im Hinblick auf nachhaltige Kapitalanlagen fest: "Gerade Non-Profit-Organisationen können so auch in der Vermögensanlage ihre gemeinnützigen Ziele berücksichtigen, ohne deshalb geringere Erträge zu erzielen."3

Vorbehalt 3: Auf Nachhaltigkeit umzustellen ist aufwendig und teuer
Gerade für kleine und mittlere Stiftungen stellt sich schließlich die Frage nach Aufwand und Kosten einer möglichen Umstellung auf nachhaltige Kapitalanlagen. Mein Eindruck ist, dass dieser von vielen Stiftungen überschätzt wird. Zur Klärung des Aufwandes, der durch eine Umstrukturierung des Portfolios entstehen kann, sollte eine Stiftung daher folgende fünf Schritte unternehmen:

  • Sie sollte den Stiftungszweck analysieren im Hinblick auf die Konsequenzen für die Kapitalanlage. Insbesondere sollte sie im Blick behalten, welche Anlagen sich zweckfördernd und zweckkonträr auswirken und entsprechende Leitlinien für die Kapitalanlage entwerfen.
  • Die Leitlinien sollten operationalisiert werden, indem Ausschluss- und Positivkriterien definiert werden.
  • Das bestehende Portfolio muss im Hinblick auf die Einhaltung der definierten Kriterien analysiert und der Handlungsbedarf festgestellt werden.
  • Bei Bedarf sind die Leitlinien zur strategischen und taktischen Asset-Allokation (Anlageaufteilung) zu überarbeiten.
  • Die neuen Leitlinien sollten verabschiedet, sukzessive umgesetzt und ihre Einhaltung kontinuierlich überwacht werden.

Die Assetmanager (also Anlageverwalter) können bei der Umsetzung der neuen Anlagestrategie auf ein wachsendes Angebot entsprechender Produkte zurückgreifen. So sind nach Berechnungen des Sustainable Business Institute (SBI), Betreiber der Marktplattform  nachhaltiges-investment.org, im deutschsprachigen Raum mehr als 350 nachhaltige Publikumsfonds zum Vertrieb zugelassen. Die SBI-Plattform bietet umfassende Informationen zu diesen Fonds. Auch das Angebot an nachhaltigen Fonds, die speziell auf die Bedürfnisse von Stiftungen zugeschnitten sind, ist heute sehr differenziert.4

Vorbehalte sind unhaltbar

Die dargestellten Fakten machen deutlich, dass die bestehenden Vorbehalte gegen eine nachhaltige Kapitalanlage bei Stiftungen so nicht zu halten sind. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Kapitalanlage können Stiftungen den Stiftungszweck aktiv fördern und Reputationsrisiken für die Stiftungsgremien, die Stiftung und damit den Stifter maßgeblich reduzieren. Dabei müssen sie keine systematischen Renditenachteile in Kauf nehmen. Das Instrumentarium hierfür, allen voran die Nutzung von Ausschlusskriterien und der "Best-in-Class"-Ansatz, ist erprobt und das Angebot entsprechender Anlageprodukte für Stiftungen vielfältig wie nie zuvor. Gute Gründe also, die Kapitalanlage mit offenen Augen zu gestalten.

Anmerkungen

1. Bill und Melinda Gates haben 1999 eine Stiftung gegründet, die vorwiegend in der Entwicklungshilfe tätig ist.
2. Vgl. Mercer Llc. responsible investment: Shedding Light on Responsible Investment: Approaches, Returns and Impacts. London, 2009.
3. Vgl. Pressemitteilung der DBU vom 23. Juni 2010.
4. Eine Übersicht bietet beispielsweise der Newsletter RenditeWerk, Ausg. 1/2011, S. 9.  

Autor/in:

  • Rolf D. Häßler
Zuletzt geändert am:
  • 08.12.2011
neue caritas Ausgabe 12/2011 neue caritas
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