Einigung ohne Wiedersehen vor Gericht
Und wieder landet ein Beziehungsstreit auf ihrem Schreibtisch. Olivia Eck vermittelt zwischen Täter und Opfer bei Strafanzeigen. Diesmal geht es um ein getrennt lebendes Paar, das einen gemeinsamen Sohn hat. Er arbeitet als Schichtarbeiter, sie in der Gastronomie. "Immer wenn der Vierjährige beim Vater zu Besuch war, flogen bei der Übergabe die Fetzen", schildert Olivia Eck den Fall. Einmal kam es zur Rangelei, bei der sich das Paar gegenseitig ohrfeigte. Die Frau trug blaue Flecken davon, das Paar zeigte sich gegenseitig an. Die Rechtsanwälte verwiesen sie an Olivia Eck.
Kein leichter Auftrag. Doch dafür umso wichtiger. Denn letztlich erspart ein Täter-Opfer-Ausgleich beiden Beteiligten den Gang vors Gericht. "Für beide Seiten ist eine Lösung sinnvoller", erklärt die Sozialpädagogin. Für das Opfer bedeutet ein außergerichtlicher Ausgleich, dass es eine Entschädigung innerhalb von drei Monaten erhält und im persönlichen Gespräch den Täter mit Fragen konfrontieren kann. Der Täter wiederum erhält die Möglichkeit, seinen Schaden zu einem gewissen Teil wiedergutzumachen, bevor es zu einem Wiedersehen vor Gericht kommt.
Schritt für Schritt zu einer Einigung
Für Olivia Eck gibt es drei Voraussetzungen, damit ein Ausgleich zustande kommt: "Erstens muss das Opfer bereit sein zu einem Ausgleich, zweitens muss der Täter Reue zeigen und drittens muss es um eine strafrechtliche Handlung gehen, also kein bloßes Bagatelldelikt." Dann leitet die Mediatorin Schritt für Schritt eine Einigung in die Wege. Zuerst klärt sie in einem Einzelgespräch mit dem Opfer, was aus dessen Sicht passiert ist und wie es sich den Ausgleich vorstellt. Dann trifft sich Olivia Eck mit dem Täter. "Dabei gehe ich der Frage nach, ob er bereit ist, sich zu seiner Tat zu bekennen und Reue zu zeigen." Erst dann lädt sie beide Seiten gleichzeitig zu einem Gespräch ein. Am Ende steht eine gemeinsame schriftliche Abmachung, die für beide Parteien akzeptabel ist. Das kann eine Schmerzensgeldzahlung sein, eine Entschuldigung oder das Ersetzen eines kaputten Gegenstandes.
Im Streit eine Kehrtwendung erreichen
Im geschilderten Fall des getrennten Paares ging das Gespräch friedlich und mit klaren Regeln bei der Übergabe des Kindes zu Ende: Ort und Zeitpunkt der Treffen wollen die beiden künftig per Kurzmitteilung über das Handy ausmachen und sich beim Wiedersehen auf wenige Worte beschränken. "Ein nüchterner Weg, aber dafür für beide Seiten ein gangbarer", findet Eck. Ihr Job fasziniert sie bis heute. Von der nachhaltigen Wirkung des Täter-Opfer-Ausgleichs ist sie überzeugt: "Diejenigen, die im Streit eine Kehrtwendung erreichen, lösen in Zukunft ihre Konflikte anders."