Was tun, wenn Mama oder Papa krank ausfallen?
Hilfe in der Not: Familienpflegerinnen springen ein, wenn Mütter aufgrund einer Krankheit ausfallen. KNA /Oppitz
Wem steht eine Haushaltshilfe zu?
Den Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Familien, in denen Kinder unter zwölf Jahren leben. Bei der AOK liegt die Altersgrenze der Kinder sogar bei 14 Jahren. Fällt die Person, die den Haushalt führt aufgrund einer Krankheit aus, kann eine Familienpflegerin oder eine Dorfhelferin einspringen. Letztere ist auch in der Lage einen bäuerlichen Betrieb weiterzuführen.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Familienhilfe, wenn die Mutter oder der Vater beispielsweise im Krankenhaus behandelt wird, eine Rehabilitationsmaßnahme hat oder in Kur ist. Dazu sind die Kassen gesetzlich verpflichtet. Auf freiwilliger Basis bezahlen sie die Familienhilfe, wenn die Person ambulant betreut wird und zuhause wohnt. Das ist bei manchen Chemotherapien oder bei Behandlungen in einer Tagesklinik der Fall.
Was tut eine Haushaltshilfe?
Die Haushaltshilfe leistet all das, was die Mutter im Alltag tut, sie führt quasi den familiären Betrieb fort. Dabei macht sie alles, was täglich anfällt: die Kinder in den Kindergarten bringen, einkaufen, kochen, spülen, Böden wischen. Sie organisiert auch mal einen Kindergeburtstag. Sie arbeitet aber zum Beispiel keine Dinge auf, die schon seit Jahren liegen geblieben sind.
Wie komme ich an eine Haushaltshilfe?
Sie müssen sich eine "Verordnung von Haushaltshilfe" besorgen. Darin bescheinigt ein Arzt, dass und wie lange Sie die Haushaltshilfe voraussichtlich brauchen werden und wie viele Stunden die tägliche Einsatzzeit dauern sollte. Das Attest reichen Sie bei der Krankenversicherung ein und bitten um eine Genehmigung. Am besten holen Sie sich zuvor schon Rat für die Antragsstellung bei der Sozialstation Ihres Ortes, die die Haushaltshilfen koordiniert. Die Einsätze können von ein paar Tagen bis hin zu Monaten dauern. Meist ist es so, dass die Kasse die Finanzierung erst einmal für eine bestimmte Zeit bewilligt und sie dann bei Bedarf verlängert. An den Kosten müssen Sie sich mit einem geringen Betrag beteiligen.
Elisabeth Groß ist Geschäftsleitung des Dorfhelferinnenwerks Sölden.