Optionsmodell
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn entweder der Vater oder die Mutter bei der Geburt seit mindestens acht Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
Da sich bei einigen Ländern die Staatsangehörigkeit der Eltern „vererbt”, können diese Kinder neben der deutschen, weitere Staatsangehörigkeiten haben. Ist dies der Fall, müssen sich die Betroffenen nach dem 21. Geburtstag innerhalb von 2 Jahren nach der Aufforderung dazu, für eine ihrer Staatsangehörigkeiten entscheiden (daher Optionsmodell). Das gilt nicht, wenn sie aus einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz stammen, oder wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind. Die Mehrheit der vom Optionsmodell Betroffenen kann damit die durch Geburt erworbene, mehrfache Staatsangehörigkeit behalten.