Arbeit im Strafvollzug ist aber nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet. Im Strafvollzug erworbene Ansprüche an die gesetzlichen Sozialversicherungen können zudem ein wichtiger Baustein im Kontext der Wiedereingliederung nach Haftentlassung sein. Der Deutsche Caritasverband setzt sich dafür ein, Strafgefangene in die Rentenversicherung einzubeziehen.
Auch bei der Arbeitslosenversicherung gibt es Lücken: Zwar werden für die im Vollzug geleistete Erwerbstätigkeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Seit 2002 bleiben Wochenenden und Feiertage unberücksichtigt – anders als bei allen anderen Erwerbstätigen. Der Deutsche Caritasverband setzt sich für eine sofortige Aufhebung dieser Schlechterstellung ein.