Der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Referentenentwurf ist grundsätzlich geeignet, eine Reduzierung der Fallzahlen und eine Verkürzung der Unterbringungsdauer zu erreichen. Die in den letzten Jahren stetig gestiegene Zahl der untergebrachten Personen und die breite öffentliche Diskussion um einige Unterbringungsfälle ("Mollath") haben den Reformbedarf deutlich gemacht.
Der Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung der Anordnungsmöglichkeiten der Maßregel im Sinne einer stärkeren Fokussierung auf gravierende Fälle vor. Fraglich ist aus Sicht der Caritas jedoch, ob alle geplanten Regelungen mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) vereinbar sind. Die Caritas schlägt zudem vor, die in § 63 StGB vorgesehene Maßnahme zukünftig auszudifferenzieren, um unterschiedlichen Formen von therapieorientierten und schützenden Maßregeln zu ermöglichen. Weiterhin wäre ein flächendeckendes sozialpsychiatrisches Versorgungsnetzwerk für Forensik-Ambulanzen mit Krisenmanagement sinnvoll, die als immanenter Bestandteil des Vollzugs der Maßregeln einzubinden sind. Die Verbände begrüßen, dass die Fortdauer der Unterbringungen zukünftig häufiger überprüft werden soll. Dazu Verfahrens- und Qualitätsstandards zu entwickeln, ist jedoch dringend geboten. Unabhängig von den gutachterlichen Tätigkeiten sind Beschwerdemechanismen rechtsverbindlich zu implementieren, und zwar schon bei der Anordnung der Unterbringung.