Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass die Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser vernetzt sein sollen und sich aufeinander abstimmen.
Die Notfallversorgung muss grundsätzlich, auch wenn nicht an ein Integrierten Notfallzentrum (INZ) verwiesen werden kann, zu einem Krankenhausstandort wohnortnah möglich sein. Auch in Krankenhäusern ohne Integriertes Notfallzentrum, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, werden im Rahmen der Triagierung Patientinnen und Patienten ausgemacht, die lediglich einen ambulanten Versorgungsbedarf haben. Daher ist es notwendig, dass die Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit des Patienten, auch in Krankenhäusern ohne INZ abrechnungsfähig ist.
Die Stellungnahme in voller Länge steht weiter unten zum Download zur Verfügung.