Aus Sicht der Deutschen Caritasverbandes sind die geplanten Änderungen nicht zielführend. Die Leistungen für die Leistungsbeziehenden Ukraine-Vertriebenen werden zwar sinken, aber die öffentliche Hand hat keine relevanten Einsparungen. Es sind im Gegenteil Mehrausgaben zu befürchten. Die Versorgung insbesondere bei Krankheit, Pflegebedarf oder Behinderung verschlechtert sich für die Betroffenen deutlich. Die Arbeitsmarktintegration wird erschwert. Besonders kritisch ist, dass - anders als bei Asylbewerber_innen, für die das AsylbLG ursprünglich konzipiert wurde - für die Leistungsberechtigung kein Endpunkt vorgesehen ist. Der Deutsche Caritasverband hat deshalb vorgeschlagen, die Leistungsberechtigung zumindest zu befristen.
Der Gesetzentwurf enthält auch eine Änderung mit Auswirkungen auf die obligatorische Anschlussversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die bei Ukraine-Vertriebenen und anderen nach AsylbLG Leistungsberechtigten dazu führen soll, dass sie auch dann auf Gesundheitsleistungen nach § 4 AsybLG zurück fallen, wenn sie z.B, durch sozialversicherungspflichtige Arbeit Mitglied einer GKV geworden sind und diese Arbeit verlieren. Der DCV kritisiert diese Änderung, die ohne vernünftige Begründung zu Rechtsverlusten der Betroffenen führt.