Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland liegt seit einigen Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Überschuldung tritt im Wesentlichen in Folge von Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung oder Krankheit auf. Niedrigeinkommen spielen als Faktor eine wachsende Rolle.
Seit Jahren ist das gemeinnützige Schuldnerberatungsangebot der Kommunen, Wohlfahrts- und Verbraucherverbände nicht bedarfsdeckend. Bei vielen Beratungsstellen bestehen lange Wartezeiten. Zugangsbeschränkungen verschärfen das Problem. Neben den Erwerbstätigen betrifft dies vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie ALG-I- Bezieher(innen) und (kleine) Selbstständige. Für Angebote gewerblicher Schuldenregulierer und der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fallen regelmäßig Kosten an, die von den Überschuldeten kaum aufgebracht werden können. Altersarmut und Arbeitslosigkeit wegen Lohnpfändungen bis hin zu Krankheit als Auswirkung der mit den Schulden verbundenen psychischen Belastungen sind mögliche Folgen fehlender oder aus Kostengründen nicht in Anspruch genommener Beratung.
Der Deutsche Caritasverband vertritt die Position, dass alle Personen in finanziellen Notsituationen Zugang zu einem qualifizierten Schuldnerberatungsangebot erhalten müssen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, damit wirtschaftliche und soziale Stabilisierung gelingen kann. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist ein individueller Rechtsanspruch die grundlegende Voraussetzung, um den niedrigschwelligen flächendeckenden Zugang zu einer solchen Beratungsleistung zu sichern. Der Deutsche Caritasverband schlägt daher vor, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung gesetzlich zu verankern und dazu das SGB XII zu ergänzen.