Der DCV drängt darauf, dass die neue Leistung Familien nicht nur besser materiell absichert, sondern auch einfacher zugänglich macht. Die Erneuerung der Verteilungsschlüssel, die zu einer Erhöhung des Regelbedarfs und damit der Leistungen für Kinder führt, ist ein erster Schritt, ersetzt jedoch nicht die Neudefinition des kindlichen Existenzminimums.
Der DCV kritisiert, dass insbesondere Kinder aus dem AsylbLG und anderen Gruppen ohne deutsche Staatsbürgerschaft von der Kindergrundsicherung nicht profitieren. Diese Leistungsausschlüsse konterkarieren das Ziel alle Kinder zu erreichen. Besonders kritisch ist, dass zukünftig nicht alle existenzsichernden Leistungen für Kinder beim Familienservice beantragt werden können. Neben Sonder- und Mehrbedarfen müssen auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer Teilhabeleistungen und Schulbedarf) bei einer anderen Stelle beantragt werden. Der DCV fordert daher, auch Sonder- und Mehrbedarfe im Bundeskindergrundsicherungsgesetz zu verankern. Zumindest ist jedoch sicherzustellen, dass aus Sicht der Familien die Leistungen wie aus einer Hand gewährt werden und Ansprüche bei einer zentralen Anlaufstelle angemeldet werden können, Anträge notfalls an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Wichtig ist, dass der Einstieg in die Kindergrundsicherung handwerklich gut umgesetzt wird, damit Familien von der neuen Leistung erreicht werden. Dies ist für das Vertrauen in und die Glaubwürdigkeit des Sozialstaates enorm wichtig.
Die Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.