Die im März eingeführte Impfpflicht für medizinisches und Pflegepersonal war Ende April erneut Gegenstand einer Anhörung im Bundestag, nachdem es diesem nicht gelungen ist, sich auf eine weitergehende Impfpflicht zu einigen. Der Deutsche Caritasverband bedauert dies, denn es braucht höhere Impfquoten, um den Schutz vor allem der vulnerablen Gruppen vor dem Virus zu gewährleisten. Nichtsdestotrotz befürwortet der DCV weiterhin die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die aus epidemiologischer Sicht sinnvoll ist. Sie hat weder zu der befürchteten Kündigungswelle noch zu Versorgungsengpässen geführt. Aus Sicht der Caritas ist es allerdings notwendig, die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch ein Monitoring und eine Evaluation zu begleiten. Zudem sind noch offene Fragen, etwa zum Einsatz ungeimpften Personals für "patientenferne" Aufgaben, zu klären.
Stellungnahme
Berlin
Stellungnahme zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Erschienen am:
27.04.2022
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
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