Erstmals wird in einem Bundesgesetz ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher*innen mit finanziellen Schwierigkeiten verankert. Die AG SBV begrüßt dies sehr, betont jedoch, dass derzeit keine bundesweit ausreichende Struktur existiert, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Insbesondere erwerbstätige, studierende oder rentenbeziehende Personen sind bislang weitgehend vom Zugang zur Beratung ausgeschlossen. Um Teilhabe und Prävention zu sichern, fordert die AG SBV, eine Kostenfreiheit für Ratsuchende festzuschreiben, eine generelle Zuständigkeit für Schuldnerberatungsdienste auf Landesebene mit konkreten Landesausführungsgesetzen zu schaffen, sowie einen Personalschlüssel von mindestens zwei Vollzeitkräften pro 50.000 Einwohner*innen festzulegen und mit entsprechendem Erfüllungsaufwand zu benennen.
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