Zurzeit wird im Bundestag ein Gesetz zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung beraten (PrävG). Der Deutsche Caritasverband begrüßt und unterstützt das Vorhaben des Gesetzgebers, einen verbesserten gesetzlichen Rahmen zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention zu schaffen. Positiv bewertet werden insbesondere die verstärkten Ansätze zur Einbindung und Koordinierung der Sozialversicherungsträger, die höhere Verbindlichkeit von konsentierten Gesundheitszielen durch die Entwicklung einer Präventionsstrategie sowie die Schaffung von Arbeitsstrukturen und -instrumenten in Form von bundeseinheitlichen Empfehlungen auf der Bundesebene und Rahmenverträgen auf der Landesebene. Auch die Stärkung von Settingansätzen und des Zielgruppenbezugs in der Ausrichtung von Gesundheitsförderung und Prävention bieten Chancen, insbesondere denjenigen Menschen bessere Zugangsmöglichkeiten zu eröffnen, die von den bisherigen, vorwiegend verhaltenspräventiv ausgerichteten Präventionsansätzen kaum oder nur unzureichend erreicht werden konnten.
Menschen in ihren Lebenswelten unterstützen
Gesundheitsförderung und Prävention sollen unserer Ansicht nach aber auch einen Beitrag dazu leisten, soziale und gesundheitliche Benachteiligung zu überwinden oder zumindest abzubauen, denn gesundheitliche Belastungen, Krankheitsrisiken und gesundheitliche Ressourcen sind in unserer Gesellschaft sozial höchst ungleich verteilt.
Damit Prävention und Gesundheitsförderung vor Ort wirksam werden können, sollte das Gesetz so ausgerichtet sein, dass es Menschen in ihren Lebenswelten wie z.B. Kitas, Schulen, Stadtteilprojekten, Betrieben oder Senioreneinrichtungen darin unterstützt, ihre Umgebung nach den eigenen Bedürfnissen gemeinsam gesundheitsförderlich zu gestalten.
Kommunen mehr Handlungsspielraum zusprechen
Problematisch bewertet wird, dass auch der aktuelle Gesetzentwurf nach wie vor auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fokussiert ist, auch wenn andere Sozialversicherungsträger, wie insbesondere die Gesetzliche Rentenversicherung und die Pflegeversicherung in die Finanzverantwortung mit einbezogen werden. Für eine umfassende Präventionspolitik wäre jedoch eine konsequente Umsteuerung erforderlich, so dass neben allen Sozialversicherungsträgern auch die öffentliche Hand in Bund, Ländern und Kommunen konzeptionell und finanziell an der Ausgestaltung von Prävention und Gesundheitsförderung beteiligt wird.
Insbesondere die Kommunen, die bereits heute in vielfacher Weise in der Gesundheitsförderung und Prävention engagiert sind, müssten bei der Koordinierung von Prävention und Gesundheitsförderung eine größere Rolle spielen.