Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 7. August 2012 für die Bereiche "Zuschussrente", "Erwerbsminderungsrente", "Kombi-Rente", "Freiwillige Zusatzbeiträge", "Reha-Budget" und "Festsetzung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013" einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung vorgelegt. Das Inkrafttreten des Alterssicherungsstärkungsgesetzes ist für den 1. Juli 2013 geplant.
Der Deutsche Caritasverband bewertet in seiner Stellungnahme die Vorschläge der Bundesregierung, benennt Problemlagen und schlägt Lösungen vor.Die Eckpunkte der Stellungnahme können wie folgt zusammengefasst werden:
1. Der DCV begrüßt die Zuschussrente als ein der Grundsicherung im Alter vorgelagertes System. Die im Referentenentwurf vorgenommene bessere Berücksichtigung der Zeiten für Erziehung und Pflege bei der Zuschussrente sind positiv zu bewerten, da hierdurch die für Familie und Gesellschaft erbrachten Leistungen honoriert werden. Die Regelung gilt allerdings nur für Personen, die solche Zeiten nach 1991 erbracht haben. Für Geburten vor dem 1. Januar 1992 wird Erziehenden nur ein Jahr als Kindererziehungszeit angerechnet. Zudem findet keine Höherbewertung in der Zuschussrente statt. Diese Ungleichbehandlung von Erziehungszeiten vor 1992 ist sachlich nicht begründet. Der DCV sieht hier Nachbesserungsbedarf.
2. Er sieht auch die dringende Notwendigkeit, die hohen Zugangsvoraussetzungen, insbesondere für Menschen mit brüchiger Erwerbsbiografie, abzusenken. Die hohen Beitragszeiten sollten daher auch durch rentenversicherungspflichtige Minijobs und einer pflegestufenunabhängigen Berücksichtigung von Zeiten der Pflege Angehöriger sowie durch eine Anrechnung von Zeiten der Teilnahme an Fördermaßnahmen zum Eintritt oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erreicht werden können. Die "Alles-oder- Nichts"-Situation muss bei der Zuschussrente durch eine abgestufte Regelung bei Unterschreitung der hohen Zugangsvoraussetzungen vermieden werden.
3. Um den Anreiz für private Zusatzvorsorge auch für Menschen zu erhöhen, die nicht die hohen Beitragsjahre erfüllen werden, muss die zusätzliche Altersvorsorge bei der Grundsicherung im Alter durch einen anrechnungsfreien Betrag berücksichtigt werden.
4. Die Zuschussrente als versicherungsfremde Leistung muss vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.
5. Die Anhebung der Zurechnungszeit sind eine sachgerechte Anpassung an die Erhöhung des Rentenalters.
6. Durch individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei der Kombirente kann der Ausstieg aus der Vollzeittätigkeit flexibler erfolgen. Arbeitnehmer müssen die Folgen einer vorzeitigen Inanspruchnahme ihrer Altersrente jedoch transparent durch Kenntnis der Höhe der entstehenden Abschläge abschätzen können.
7. Die Berücksichtigung der Demografiekomponente beim Reha-Budget ist zu begrüßen. Der Deutsche Caritasverband hält es für sachgerecht, dass die Änderungen bereits 2013 einsetzen sollen.
8. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Auskunftspflicht der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zur staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge greift zu kurz.
Hier sind ergänzende Regelungen notwendig, die unter dem Gesichtspunkt der Verbraucherfreundlichkeit mehr Produkttransparenz und -vergleichbarkeit sichern.