Dies kann zum Beispiel durch eine Reform des Unterhaltsvorschusses oder des Kinderzuschlags erfolgen. Der Mindestunterhalt dient der Existenzsicherung von Kindern in Haushalten von Alleinerziehenden. Er richtet sich derzeit nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Der Gesetzesentwurf sieht hier eine Änderung vor. Der Mindestunterhalt soll künftig an das sächliche Existenzminimum minderjähriger Kinder anknüpfen, welches alle zwei Jahre auf der Grundlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung festgelegt wird.
Hiermit soll erreicht werden, dass der Mindestunterhalt immer "up to date" ist und es nicht zu einer Unterdeckung des sächlichen Existenzminimums kommt, wenn die steuerlichen Kinderfreibeträge nicht rechtzeitig an die Vorgaben des Existenzminimumberichts angepasst werden. Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf Änderungen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und im Auslandsunterhaltsgesetz vor, um diese den Bedürfnissen in der Praxis besser anzupassen.