Die Einführung eines Steuerfreibetrags für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 24 000 Euro im Jahr ist nach vorliegenden Studien nicht geeignet, entscheidenden Einfluss auf das Erwerbsverhalten älterer Menschen auszuüben; die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus hängt vorrangig von anderen Faktoren ab, wie aktuelle Forschungen des IAB und DIW zeigen.
Wir teilen die Einschätzung nicht, dass die Aktivrente der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit dient, wie es im Gesetzentwurf heißt. Vielmehr handelt es sich aus unserer Sicht finanzpolitisch um ein großzügiges Steuergeschenk für gesunde Senioren, das mit Steuerausfällen von insgesamt 890 Mio. zu Buche schlägt.
Mit dem Gesetz wird in Kauf genommen, dass es in Karlsruhe landet, da es einen Eingriff in den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) darstellt, wenn Menschen nach Alter unterschiedlich besteuert und Tätigkeiten von Arbeitnehmer, Selbstständigen und Beamte unterschiedlich bewertet werden. Das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit wird durch den Gesetzentwurf ordnungspolitisch untergraben. Zu erwarten sind zudem Mitnahmeeffekte, weil heute schon eine Vielzahl von Menschen nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, die auf finanzpolitische Anreize nicht angewiesen sind.