Entweder rutschen sie unter das Existenzminimum, sie leisten gemeinnützige Arbeit oder sie müssen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Deshalb fordert der Deutsche Caritasverband für diesen Personenkreis eine Berechnung der Geldstrafe, die stärker die persönliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Einzelfall berücksichtigt - dabei aber auch die Opferperspektive nicht außer Acht lässt.
Verfügen Personen in der Grundsicherung über kein zusätzliches Einkommen, soll der Tagessatz nicht über drei Euro liegen. Dieser Wert entspricht in etwa den Teilhabeleistungen in der Grundsicherung, die als einzige verzichtbar sind. Zudem sollen diesem Personenkreis regelmäßig Zahlungserleichterungen angeboten werden.
Die Position wird zu einem sinnvollen Zeitpunkt platziert, denn die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat das Thema ebenfalls aufgegriffen und mit Beschluss vom 06.November 2014 das Bundesjustizministerium zur Prüfung aufgefordert, ob hier ein Regelungsbedarf besteht.