Am 26.11.2018 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) einen Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt. Mit dem Gesetz wird die langjährige Forderung des DCV erfüllt, die Möglichkeiten der legalen Arbeitskräftemigration zu öffnen. Bei der Zuwanderung von Unqualifizierten wird es aber keine Öffnung geben.
Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass mehr Auszubildende angeworben werden sollen und dass die schulische mit der betrieblichen Berufsausbildung gleich gestellt werden soll. Die neuen Regelungen werden aber in der Praxis kaum Wirkung entfalten können, weil ein zu hoher Maßstab an die Lebensunterhaltssicherung gelegt wird. Positiv anzumerken ist auch die Möglichkeiten für Fachkräfte, eine Beschäftigung in Deutschland zu suchen. Ebenso ist der Versuch zu begrüßen, die Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungen und berufspraktischen Kenntnissen zu beschleunigen.
Das Ziel, die Regelungen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten wird verfehlt. Insgesamt stellt sich das Regelwerk weder für Arbeitgeber(innen) noch für potentielle Arbeitskräfte als attraktiv dar. Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfes sind Änderungen bei der Ausbildungsduldung und eine neue Beschäftigungsduldung. Diese Neuregelungen werden in der Praxis wohl wenig zur Verbesserung der restriktiven Anwendungspraxis beitragen.