Grundlage der Stellungnahme sind die Erfahrungen in der täglichen Arbeit mit Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen in den Beratungsstellen beider Verbände und der assoziierten Rechtsanwälte. Es werden bestimmte Problemlagen benannt, wie etwa die Pflicht Kenntnisse der deutschen Sprache schon vor der Einreise nachweisen zu müssen oder überzogenen Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung, und Lösungsvorschläge gemacht. Auch auf besondere Bedarfe von Flüchtlingen wird eingegangen.
Familiäre Bindungen und das Recht auf Familie sind in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in Art. 7 Grundrechte-Charta und in Art. 6 des deutschen Grundgesetzes geschützt. In Bezug auf hier lebende Ausländer/innen aus Ländern außerhalb der EU ist das Recht auf Familienleben von besonderer Bedeutung. Der Nachzug von Ehepartnern und Kindern aus dem Herkunftsland dient dem neben dem emotionalen Halt des hier Lebenden auch der Etablierung seines Lebensmittelpunktes in der EU. Dies fördert die Integration, sodass auch die aufnehmenden Länder von angemessenen Regelungen zur Familienzusammenführung profitieren werden.