Auf der Basis einer ärztlichen Verordnung setzen sie therapeutische Maßnahmen ein. Dabei geht es unter anderem um die Beseitigung von Problemen der Sprachentwicklung und des Redeflusses. In der Praxis spezialisieren sich Logopädinnen und Logopäden oft auf einzelne Störungen. Auch die Behandlung von kehlkopfoperierten Menschen gehört zu ihrem Aufgabengebiet.
Außerdem beraten sie Patienten und deren Angehörige, entwickeln selbstständig therapeutische Behandlungskonzepte und führen diese durch.
Tätigkeitsfelder
- Logopädin Logopädinnen und Logopäden arbeiten im Gesundheitswesen in
- Hochschulkliniken
- Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
- Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten
- Facharztpraxen
- Logopädie-Praxen
- Zentren für Logopädie (Stimm- und Sprachtherapie)
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in
- Kindergärten
- Grundschulen
- Wohnheimen der Alten- und Behindertenhilfe
- Gesundheitsämtern
Kernkompetenzen
Logopädinnen und Logopäden sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an Psychologie und Sprache haben. Außerdem sollten sie ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern und pädagogisch anzuleiten.
Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund
Bei der Behandlung von Kindern, die nicht oder nur wenig Deutsch können, ist interkulturelles Wissen wichtig. Logopädinnen und Logopäden müssen deshalb ihre Diagnostik (Methoden oder Maßnahmen, die der Erkennung und Benennung einer Krankheit oder Verletzung dienen.), Therapie (Heilverfahren) und die Elterngespräche bei der Anamnese (Krankheitsvorgeschichte) dem kulturellen Hintergrund anpassen. Sie setzen dabei unter anderem übersetzte Elternfragebögen ein, die ihnen helfen, ohne Fremdsprachenkenntnisse die sprachliche Entwicklung eines Kindes zu beurteilen.
Ausbildungsstätten
Logopädinnen und Logopäden werden in Logopädie-Schulen ausgebildet. Die Praxis lernen sie in den Behandlungsräumen logopädischer Praxen oder in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, in denen Logopädinnen und Logopäden tätig sind.
Zulassung
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss, wenn der Bewerber oder die Bewerberin eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat.
Auswahlverfahren
Die Aufnahme der Bewerber/innen erfolgt meist nach einem persönlichen Gespräch. Sie orientiert sich auch an den schulischen Leistungen in Naturwissenschaften. Weitere Auswahlkriterien können sein:
- die Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen oder
- Art und Umfang der praktischen Erfahrungen
Teilweise werden praktische und/oder mündliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen werden, können sich auf eine Warteliste eintragen lassen.
Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz steigen, wenn vor Beginn der Ausbildung eine praktische Tätigkeit im medizinischen, sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich ausgeübt wurde.
Außerdem erforderlich:
- ärztliches Attest
- Ton-, Sprach- und Hörtest
- Hals-Nasen-Ohren-Test
- polizeiliches Führungszeugnis
Diese dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Inhalte
Die Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie fachpraktische Abschnitte mit diesen Inhalten:
- Logopädie
- Psychologie und klinische Psychologie
- Phoniatrie
- Anatomie
- Stimmbildung
- Sprecherziehung
Dauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Der theoretische und praktische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst etwa 1.740 Stunden, die praktische Ausbildung 2.100 Stunden.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die Ausbildung kann auf Antrag gekürzt werden, wenn eine vergleichbare gleichwertige Ausbildung bereits erfolgreich absolviert wurde. Angerechnet werden bis zu zwei Drittel der Gesamtstunden der Ausbildung.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Wer die Prüfung besteht, ist staatlich anerkannte Altenpflegerin oder staatlich anerkannter Altenpfleger.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und
- einen mündlichen Teil.
Wer die Prüfung bestanden hat, ist Logopädin oder Logopäde.
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)
- Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute
- Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen
- Betriebswirt/in (Fachschule) - Sozialwesen
- Betriebswirt/in (Fachschule) - Management im Gesundheitswesen
Hochschulstudium (Auswahl)
- Logopädin, Logopäde
- Heilpädagogin, -pädagoge
- Sprechwissenschaftler/in
- Lehrer/in - Sonderschulen