Die Sicherheitslage und die Aufnahmebedingungen in Afghanistan haben sich in den letzten Monaten nach diversen Berichten unter anderem auch des UNHCR deutlich verschlechtert.Eine regionale Differenzierung der Situation in Afghanistan in "sichere" und "unsichere Gebiete" ebenso wie das Ausweisen einer internen Schutzalternative für alle Afghan(inn)en ist vor dem Hintergrund der aktuellen fragmentierten Situation in Afghanistan nicht möglich.
Der Deutsche Caritasverband stellt Abschiebungen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht nach einem erfolglosen rechtsstaatlich einwandfrei durchgeführten Asylverfahren nicht in Frage, sofern grund- und menschenrechtliche Vorgaben einer Abschiebung nicht entgegenstehen. Die Situation und insbesondere die Sicherheitslage in Afghanistan sind derzeit zum einen sehr diffus und zum anderen sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Dies spiegelt sich in unterschiedlichen Berichten und individuellen Einschätzungen der Situation vor Ort wider.
Es ist daher äußerst fraglich, ob eine gesicherte abschließende Einschätzung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Verwaltungsgerichte angesichts der derzeitigen Situation in Afghanistan möglich ist.
Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes muss eine neue Einschätzung der Gefahrenlage des Auswärtigen Amtes Erkenntnisse von unterschiedlichen staatlichen und auch nichtstaatlichen Quellen berücksichtigen und diese umfassend würdigen. Vor diesem Hintergrund sind Abschiebungen nach Afghanistan aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes derzeit nicht zu verantworten.